Erleidet ein Versicherter einen Arbeitsunfall mit daraus resultierenden Unfallfolgen / Folgeschäden, besteht die Möglichkeit, Leistungen bei der gesetzlichen Unfallversicherung zu beantragen. Liegt eine dauerhafte Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 20 Prozent vor, haben Geschädigte Anspruch auf eine Verletztenrente.
Mehr zum Thema: Folgeschäden nach Arbeitsunfall.
Die Berufsgenossenschaft ist dafür zuständig, Unternehmen und Arbeitnehmer über Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren aufzuklären und diese im Schadensfall zu entschädigen.
Dein Unfall ist über die Berufsgenossenschaft versichert, wenn sich dieser im Rahmen deiner beruflichen Tätigkeit ereignet.
Der Arbeitsunfall im Homeoffice ist versichert, solange die Unfallursache in einem engen Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit steht.