Nach einem Arbeitsunfall ist der Arbeitgeber für die ersten sechs Wochen der Krankheit dazu verpflichtet, die Entgeltfortzahlung zu gewährleiten. Ab der siebten Woche zahlt die Krankenkasse Verletztengeld, das von der zuständigen Berufsgenossenschaft geleistet wird, an den Versicherten aus.
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Eine persönliche Verletztenliste kann man bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anfordern, um einen Überblick zu erhalten, welche Unfälle oder Verletzungen bei der BG gemeldet und als versicherter Fall anerkannt wurden.
Eine Prozesskostenfinanzierung ist eine juristische Finanzdienstleistung. Alle Kosten eines Rechtsstreits werden von dem Prozesskostenfinanzierer übernommen. Der Geschädigte trägt kein finanzielles Risiko und gibt nur im Erfolgsfall eine vorab vereinbarte Provision ab.
Ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit zahlt die private Krankentagegeldversicherung einen festgelegten Satz für jeden folgenden Tag der Krankschreibung.