Neben der gesetzlichen Unfallversicherung besteht zusätzlich die Möglichkeit, sich privat abzusichern. Eine private Unfallversicherung deckt Invaliditätsschäden nach einem Unfall ab. Erleidet ein Versicherungsnehmer einen Unfall, aufgrund dessen eine andauernde Invalidität bleibt, hat dieser Anspruch auf Leistungen gemäß der Unfallversicherungspolice.
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Nach einem Arbeitsunfall stehen einem Geschädigten umfangreiche Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung zu.
Dein Unfall ist über die Berufsgenossenschaft versichert, wenn sich dieser im Rahmen deiner beruflichen Tätigkeit ereignet.