In vielen Fällen kann ein Anwalt bei Problemen mit der Unfallversicherung helfen. Selbstverständlich kann man auch ohne rechtlichen Beistand Ansprüche gegenüber der Versicherung beantragen. Mit einem Anwalt kann davon allerdings ausgegangen werden, dass alle Feinheiten des Versicherungsvertrages berücksichtigt und eingehalten werden, da eine fachliche Expertise vorhanden ist.

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Die Krankentagegeldversicherung muss bereits im Vorfeld eines Unfalls privat abgeschlossen werden. Ist das der Fall, wird ab der siebten Woche der Krankschreibung ein festgesetzter Tagessatz Krankentagegeld ausgezahlt.

Ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit zahlt die private Krankentagegeldversicherung einen festgelegten Satz für jeden folgenden Tag der Krankschreibung.

Wenn die Unfallversicherung aus unerklärlichen Gründen nicht zahlt, besteht die Möglichkeit einen auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu kontaktieren. Dieser kann Klarheit schaffen.