Wenn sich ein Geschädigter nach einem Unfall für eine Prozessfinanzierung entscheidet, wird dieser in einem Verfahren von qualifizierten Fachanwälten vertreten und kann sich beruhigt in fachlicher und finanzieller Sicherheit wiegen. Der Prozessfinanzierer trägt dabei alle im Prozess anfallenden Kosten, egal wie kostspielig und lang sich dieser gestaltet.

Mehr zum Thema: Prozessfinanzierung

Liegt nach einem Arbeitsunfall durch Folgeschäden eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 20 Prozent vor, haben Geschädigte Anspruch auf eine Verletztenrente.

Ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit zahlt die private Krankentagegeldversicherung einen festgelegten Satz für jeden folgenden Tag der Krankschreibung.

In den ersten sechs Wochen nach der ersten Krankschreibung ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Lohnfortzahlung zu gewährleiten. Ab der siebten Woche zahlt das Verletztengeld die Krankenkasse aus.