Wenn sich ein Geschädigter nach einem Unfall für eine Prozessfinanzierung entscheidet, wird dieser in einem Verfahren von qualifizierten Fachanwälten vertreten und kann sich beruhigt in fachlicher und finanzieller Sicherheit wiegen. Der Prozessfinanzierer trägt dabei alle im Prozess anfallenden Kosten, egal wie kostspielig und lang sich dieser gestaltet.

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Liegt nach einem Arbeitsunfall durch Folgeschäden eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 20 Prozent vor, haben Geschädigte Anspruch auf eine Verletztenrente.

Der Spruch “Die Zeit heilt alle Wunden” gilt nach einem Arbeitsunfall nur selten. Oft treten Spätfolgen auf, die sich in schlimmer werdenden körperlichen Beschwerden äußern. Was dann?

Wenn die Unfallversicherung aus unerklärlichen Gründen nicht zahlt, besteht die Möglichkeit einen auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu kontaktieren. Dieser kann Klarheit schaffen.