Wenn sich ein Geschädigter nach einem Unfall für eine Prozessfinanzierung entscheidet, wird dieser in einem Verfahren von qualifizierten Fachanwälten vertreten und kann sich beruhigt in fachlicher und finanzieller Sicherheit wiegen. Der Prozessfinanzierer trägt dabei alle im Prozess anfallenden Kosten, egal wie kostspielig und lang sich dieser gestaltet.
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Eine Arbeitsunfallmeldung sollte unabhängig von der Schwere der Verletzung immer erfolgen. Meistens stellt die Berufsgenossenschaft oder die Unfallkasse entsprechende Formulare für den Arbeitsgeber bereit.
Eine Prozesskostenfinanzierung ist eine juristische Finanzdienstleistung. Alle Kosten eines Rechtsstreits werden von dem Prozesskostenfinanzierer übernommen. Der Geschädigte trägt kein finanzielles Risiko und gibt nur im Erfolgsfall eine vorab vereinbarte Provision ab.
Nach einem Arbeitsunfall wird ab der siebten Woche nach der ersten Krankmeldung kein Krankengeld, sondern Verletztengeld von der Krankenkasse ausgezahlt.