Wenn sich ein Geschädigter nach einem Unfall für eine Prozessfinanzierung entscheidet, wird dieser in einem Verfahren von qualifizierten Fachanwälten vertreten und kann sich beruhigt in fachlicher und finanzieller Sicherheit wiegen. Der Prozessfinanzierer trägt dabei alle im Prozess anfallenden Kosten, egal wie kostspielig und lang sich dieser gestaltet.

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Erleidest du einen Arbeitsunfall, bist du über die berufsgenossenschaftliche Unfallversicherung abgesichert. Alle relevanten medizinischen Leistungen sowie Kosten der beruflichen und sozialen Wiedereingliederung werden von der Berufsgenossenschaft übernommen.

Eine Prozesskostenfinanzierung ist eine juristische Finanzdienstleistung. Alle Kosten eines Rechtsstreits werden von dem Prozesskostenfinanzierer übernommen. Der Geschädigte trägt kein finanzielles Risiko und gibt nur im Erfolgsfall eine vorab vereinbarte Provision ab.

Um nach einem Arbeitsunfall einen Bericht (Durchgangsbericht) für den Versicherungsträger zu erstellen, musst du einen BG-Arzt (Durchgangsarzt) aufsuchen.