Bei der Suche nach einem speziellen Arzt können wir dir leider nicht weiterhelfen. Wichtig ist jedoch, dass du einen BG-Arzt (Durchgangsarzt) aufsuchst, der nach deinem Arbeitsunfall einen Bericht (Durchgangsbericht) für die Unfallversicherung erstellt.
Durchgangsärzte sind BG zertifizierte Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie und entscheiden über die Weiterbehandlung nach einem Arbeitsunfall.

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In den ersten sechs Wochen nach der ersten Krankschreibung ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Lohnfortzahlung zu gewährleiten. Ab der siebten Woche zahlt das Verletztengeld die Krankenkasse aus.

Grundsätzlich gilt: die Berufsgenossenschaft zahlt das sogenannte Verletztengeld ab der siebten Woche der Krankschreibung. Bleiben nach einem Arbeitsunfall Folgeschäden, die nachweislich auf den Unfall zurückzuführen sind, zahlt die Berufsgenossenschaft eine monatliche Verletztenrente an die Geschädigten aus.

Nach einem Arbeitsunfall wird ab der siebten Woche nach der ersten Krankmeldung kein Krankengeld, sondern Verletztengeld von der Krankenkasse ausgezahlt.