Bei der Suche nach einem speziellen Arzt können wir dir leider nicht weiterhelfen. Wichtig ist jedoch, dass du einen BG-Arzt (Durchgangsarzt) aufsuchst, der nach deinem Arbeitsunfall einen Bericht (Durchgangsbericht) für die Unfallversicherung erstellt.
Durchgangsärzte sind BG zertifizierte Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie und entscheiden über die Weiterbehandlung nach einem Arbeitsunfall.

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Grundsätzlich gilt: die Berufsgenossenschaft zahlt das sogenannte Verletztengeld ab der siebten Woche der Krankschreibung. Bleiben nach einem Arbeitsunfall Folgeschäden, die nachweislich auf den Unfall zurückzuführen sind, zahlt die Berufsgenossenschaft eine monatliche Verletztenrente an die Geschädigten aus.

Eine Prozessfinanzierung ist sinnvoll, wenn der Geschädigte bei einem Rechtsstreit kein finanzielles Risiko tragen, aber trotzdem durch hochqualifizierte Fachanwälte vertreten werden möchte.

Dein Unfall ist über die Berufsgenossenschaft versichert, wenn sich dieser im Rahmen deiner beruflichen Tätigkeit ereignet.