Erleidet ein Versicherter einen Arbeitsunfall mit daraus resultierenden Unfallfolgen / Folgeschäden, besteht die Möglichkeit, Leistungen bei der gesetzlichen Unfallversicherung zu beantragen. Liegt eine dauerhafte Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 20 Prozent vor, haben Geschädigte Anspruch auf eine Verletztenrente.

Mehr zum Thema: Folgeschäden nach Arbeitsunfall.

Dein Unfall ist über die Berufsgenossenschaft versichert, wenn sich dieser im Rahmen deiner beruflichen Tätigkeit ereignet.

Der Arbeitsunfall im Homeoffice ist versichert, solange die Unfallursache in einem engen Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit steht.

Nach einem Arbeitsunfall stehen einem Geschädigten umfangreiche Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung zu.