Erleidet ein Versicherter einen Arbeitsunfall mit daraus resultierenden Unfallfolgen / Folgeschäden, besteht die Möglichkeit, Leistungen bei der gesetzlichen Unfallversicherung zu beantragen. Liegt eine dauerhafte Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 20 Prozent vor, haben Geschädigte Anspruch auf eine Verletztenrente.

Mehr zum Thema: Folgeschäden nach Arbeitsunfall.

Erleidest du einen Arbeitsunfall, bist du über die berufsgenossenschaftliche Unfallversicherung abgesichert. Alle relevanten medizinischen Leistungen sowie Kosten der beruflichen und sozialen Wiedereingliederung werden von der Berufsgenossenschaft übernommen.

Damit keine Ansprüche verloren gehen, ist nach einem Arbeitsunfall die Beratung durch einen Rechtsanwalt für Sozialrecht sehr zu empfehlen.

Ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit zahlt die private Krankentagegeldversicherung einen festgelegten Satz für jeden folgenden Tag der Krankschreibung.