Wenn du eine Beratung zum Thema Berufsgenossenschaft suchst, bist du bei uns richtig. Wir bieten eine umfangreiche Beratung zum Umgang mit der BG und helfen dir mit einer Prozesskostenfinanzierung dabei, deine Rechte im Schadensfall mit qualifizierten Fachanwälten durchzusetzen.

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Eine persönliche Verletztenliste kann man bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anfordern, um einen Überblick zu erhalten, welche Unfälle oder Verletzungen bei der BG gemeldet und als versicherter Fall anerkannt wurden.

Liegt nach einem Arbeitsunfall durch Folgeschäden eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 20 Prozent vor, haben Geschädigte Anspruch auf eine Verletztenrente.

Wenn die Unfallversicherung aus unerklärlichen Gründen nicht zahlt, besteht die Möglichkeit einen auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu kontaktieren. Dieser kann Klarheit schaffen.