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Dein Unfall ist über die Berufsgenossenschaft versichert, wenn sich dieser im Rahmen deiner beruflichen Tätigkeit ereignet.

Ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit zahlt die private Krankentagegeldversicherung einen festgelegten Satz für jeden folgenden Tag der Krankschreibung.

Um Anspruch auf eine Verletztenrente zu haben, muss die Minderung der Erwerbsfähigkeit bei mindestens 20 Prozent liegen.