Grundvoraussetzung für einen erfolgreichen Rentenprozsee gegenüber der Berufsgenossenschaft ist, dass die relevanten Verletzungen ordnungsgemäß bei der BG gemeldet wurden und als versicherte Fälle vorliegen. Um dies zu prüfen, können Versicherte eine Verletztenliste bei der verantwortlichen Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse anfordern. Diese Verletztenliste gibt Aufschluss darüber, ob eine Verletzung rentenrelevant sein könnte. Wurde eine eigentlich versicherte Verletzung nicht gemeldet, so besteht die Möglichkeit der Nachmeldung, wenn medizinische Unterlagen und beweiskräftige Dokumente vorliegen.

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Oft gestalten sich Rechtstreitigkeiten nach einem Arbeitsunfall langwierig und komplex, weshalb Geschädigte diese oft meiden. Um Ansprüche durchzusetzen, die dem Versicherten nach einem Arbeitsunfall tatsächlich zustehen, ist ein guter Rechtsanwalt äußerst hilfreich.

Nach einem Arbeitsunfall wird ab der siebten Woche nach der ersten Krankmeldung kein Krankengeld, sondern Verletztengeld von der Krankenkasse ausgezahlt.