Grundvoraussetzung für einen erfolgreichen Rentenprozsee gegenüber der Berufsgenossenschaft ist, dass die relevanten Verletzungen ordnungsgemäß bei der BG gemeldet wurden und als versicherte Fälle vorliegen. Um dies zu prüfen, können Versicherte eine Verletztenliste bei der verantwortlichen Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse anfordern. Diese Verletztenliste gibt Aufschluss darüber, ob eine Verletzung rentenrelevant sein könnte. Wurde eine eigentlich versicherte Verletzung nicht gemeldet, so besteht die Möglichkeit der Nachmeldung, wenn medizinische Unterlagen und beweiskräftige Dokumente vorliegen.

Mehr zum Thema: Verletztenliste & Rente

Dein Unfall ist über die Berufsgenossenschaft versichert, wenn sich dieser im Rahmen deiner beruflichen Tätigkeit ereignet.

Prozesskostenfinanzierung - ohne finanziellem Risiko beste Chancen auf einen erfolgreichen Rechtstreit mit qualifizierten Fachanwälten.

Die Berufsgenossenschaft ist dafür zuständig, Unternehmen und Arbeitnehmer über Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren aufzuklären und diese im Schadensfall zu entschädigen.