Ist ein Unfall als Arbeitsunfall eingestuft, hat man als Geschädigter viele Vorteile. Egal ob medizinische Versorgung, Rehabilitation oder Wiedereingliederung in den Beruf oder das soziale Leben, alle Kosten werden komplett von der zuständigen Berufsgenossenschaft getragen. Bleiben langandauernde Schäden zurück, kann zudem eine Verletztenrente ausgezahlt werden, um bleibende Beeinträchtigungen zu entschädigen.
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Der Spruch “Die Zeit heilt alle Wunden” gilt nach einem Arbeitsunfall nur selten. Oft treten Spätfolgen auf, die sich in schlimmer werdenden körperlichen Beschwerden äußern. Was dann?
Als Berufssportler bist du über die Verwaltungsberufsgenossenschaft versichert. Erleidest du im Rahmen deiner sportlichen Tätigkeit einen Unfall, kommt die VBG für die Kosten zur Heilung, Rehabilitation sowie Wiedereingliederung auf.
Nach einem Arbeitsunfall stehen einem Geschädigten umfangreiche Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung zu.