Ein Unfall gilt als Arbeitsunfall, wenn Beschäftigte oder freiwillig Versicherte während der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit oder auf dem Arbeitsweg einen gesundheitlichen Schaden davontragen. Entscheidend ist, dass die Tätigkeit nicht dem privaten Zweck, sondern dem Unternehmen diente.
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Der Arbeitgeber ist während einer Krankschreibung für die Lohnfortzahlung verantwortlich. Ab der siebten Woche bekommst du Verletztengeld, das von der Krankenkasse ausgezahlt wird.
Um nach einem Arbeitsunfall einen Bericht (Durchgangsbericht) für den Versicherungsträger zu erstellen, musst du einen BG-Arzt (Durchgangsarzt) aufsuchen.
Der Spruch “Die Zeit heilt alle Wunden” gilt nach einem Arbeitsunfall nur selten. Oft treten Spätfolgen auf, die sich in schlimmer werdenden körperlichen Beschwerden äußern. Was dann?