Nach einem Arbeitsunfall ist der Arbeitgeber für die ersten sechs Wochen der Krankheit dazu verpflichtet, die Entgeltfortzahlung zu gewährleiten. Ab der siebten Woche zahlt die Krankenkasse Verletztengeld, das von der zuständigen Berufsgenossenschaft geleistet wird, an den Versicherten aus.
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Dein Arbeitsunfall muss umgehend bei der gesetzlichen Unfallversicherung, also der zuständigen Berufsgenossenschaft, gemeldet werden, um sicherzustellen, dass Folgeschäden versichert sind und Ansprüche auf Leistungen geltend gemacht werden können.
Um Anspruch auf eine Verletztenrente zu haben, muss die Minderung der Erwerbsfähigkeit bei mindestens 20 Prozent liegen.
Eine Prozessfinanzierung ist sinnvoll, wenn der Geschädigte bei einem Rechtsstreit kein finanzielles Risiko tragen, aber trotzdem durch hochqualifizierte Fachanwälte vertreten werden möchte.