Nach einem Arbeitsunfall ist der Arbeitgeber für die ersten sechs Wochen der Krankheit dazu verpflichtet, die Entgeltfortzahlung zu gewährleiten. Ab der siebten Woche zahlt die Krankenkasse Verletztengeld, das von der zuständigen Berufsgenossenschaft geleistet wird, an den Versicherten aus.
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Um nach einem Arbeitsunfall einen Bericht (Durchgangsbericht) für den Versicherungsträger zu erstellen, musst du einen BG-Arzt (Durchgangsarzt) aufsuchen.
Um Anspruch auf eine Verletztenrente zu haben, muss die Minderung der Erwerbsfähigkeit bei mindestens 20 Prozent liegen.
Erleidest du einen Arbeitsunfall, bist du über die berufsgenossenschaftliche Unfallversicherung abgesichert. Alle relevanten medizinischen Leistungen sowie Kosten der beruflichen und sozialen Wiedereingliederung werden von der Berufsgenossenschaft übernommen.