Nach einem Arbeitsunfall ist der Arbeitgeber für die ersten sechs Wochen der Krankheit dazu verpflichtet, die Entgeltfortzahlung zu gewährleiten. Ab der siebten Woche zahlt die Krankenkasse Verletztengeld, das von der zuständigen Berufsgenossenschaft geleistet wird, an den Versicherten aus.

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Um Anspruch auf eine Verletztenrente zu haben, muss die Minderung der Erwerbsfähigkeit bei mindestens 20 Prozent liegen.

Nach einem Arbeitsunfall stehen einem Geschädigten umfangreiche Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung zu.

Dein Unfall ist über die Berufsgenossenschaft versichert, wenn sich dieser im Rahmen deiner beruflichen Tätigkeit ereignet.