Nach einem Arbeitsunfall ist der Arbeitgeber für die ersten sechs Wochen der Krankheit dazu verpflichtet, die Entgeltfortzahlung zu gewährleiten. Ab der siebten Woche zahlt die Krankenkasse Verletztengeld, das von der zuständigen Berufsgenossenschaft geleistet wird, an den Versicherten aus.
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Für die Meldung von Arbeitsunfällen bei der Unfallversicherung gilt eine Frist von drei Tagen. Der Arbeitgeber ist dafür zuständig, die Berufsgenossenschaft zu informieren.
Damit keine Ansprüche verloren gehen, ist nach einem Arbeitsunfall die Beratung durch einen Rechtsanwalt für Sozialrecht sehr zu empfehlen.
Deine Bezahlung wird nach einem Arbeitsunfall für sechs Wochen vom Arbeitgeber geleistet. Ab der siebten Woche der Krankschreibung zahlt die Berufsgenossenschaft dein Verletztengeld.