Wenn du nach einem Arbeitsunfall Ansprüche gegenüber der Berufsgenossenschaft geltend machen möchtest, kann ein Fachanwalt für Sozialrecht die beste Wahl sein. Oft ist es das fehlende Fachwissen oder die wenige Zeit, um die Ansprüche, die einem nach einem Arbeitsunfall zustehen, gegenüber der BG geltend zu machen. Ein Fachanwalt für Sozialrecht kann dieses Informationsdefizit ausgleichen und dich im Rechtsstreit vertreten.
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Ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit zahlt die private Krankentagegeldversicherung einen festgelegten Satz für jeden folgenden Tag der Krankschreibung.
Deine Bezahlung wird nach einem Arbeitsunfall für sechs Wochen vom Arbeitgeber geleistet. Ab der siebten Woche der Krankschreibung zahlt die Berufsgenossenschaft dein Verletztengeld.
Damit keine Ansprüche verloren gehen, ist nach einem Arbeitsunfall die Beratung durch einen Rechtsanwalt für Sozialrecht sehr zu empfehlen.