Wenn du nach einem Arbeitsunfall Ansprüche gegenüber der Berufsgenossenschaft geltend machen möchtest, kann ein Fachanwalt für Sozialrecht die beste Wahl sein. Oft ist es das fehlende Fachwissen oder die wenige Zeit, um die Ansprüche, die einem nach einem Arbeitsunfall zustehen, gegenüber der BG geltend zu machen. Ein Fachanwalt für Sozialrecht kann dieses Informationsdefizit ausgleichen und dich im Rechtsstreit vertreten.

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Als Berufsgenossenschaft bezeichnet man die einzelnen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland. Verhütung, Rehabilitation und Entschädigung von Arbeits- sowie Wegeunfällen und Berufskrankheiten fallen in ihren Zuständigkeitsbereich.

Ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit zahlt die private Krankentagegeldversicherung einen festgelegten Satz für jeden folgenden Tag der Krankschreibung.

Grundsätzlich gilt: die Berufsgenossenschaft zahlt das sogenannte Verletztengeld ab der siebten Woche der Krankschreibung. Bleiben nach einem Arbeitsunfall Folgeschäden, die nachweislich auf den Unfall zurückzuführen sind, zahlt die Berufsgenossenschaft eine monatliche Verletztenrente an die Geschädigten aus.