Wenn du nach einem Arbeitsunfall Ansprüche gegenüber der Berufsgenossenschaft geltend machen möchtest, kann ein Fachanwalt für Sozialrecht die beste Wahl sein. Oft ist es das fehlende Fachwissen oder die wenige Zeit, um die Ansprüche, die einem nach einem Arbeitsunfall zustehen, gegenüber der BG geltend zu machen. Ein Fachanwalt für Sozialrecht kann dieses Informationsdefizit ausgleichen und dich im Rechtsstreit vertreten.

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Damit keine Ansprüche verloren gehen, ist nach einem Arbeitsunfall die Beratung durch einen Rechtsanwalt für Sozialrecht sehr zu empfehlen.

Um nach einem Arbeitsunfall einen Bericht (Durchgangsbericht) für den Versicherungsträger zu erstellen, musst du einen BG-Arzt (Durchgangsarzt) aufsuchen.

Der Arbeitgeber ist während einer Krankschreibung für die Lohnfortzahlung verantwortlich. Ab der siebten Woche bekommst du Verletztengeld, das von der Krankenkasse ausgezahlt wird.