Wenn du nach einem Arbeitsunfall Ansprüche gegenüber der Berufsgenossenschaft geltend machen möchtest, kann ein Fachanwalt für Sozialrecht die beste Wahl sein. Oft ist es das fehlende Fachwissen oder die wenige Zeit, um die Ansprüche, die einem nach einem Arbeitsunfall zustehen, gegenüber der BG geltend zu machen. Ein Fachanwalt für Sozialrecht kann dieses Informationsdefizit ausgleichen und dich im Rechtsstreit vertreten.

Mehr zum Thema: Fachanwalt für Sozialrecht gegen Berufsgenossenschaft

Wenn die Unfallversicherung aus unerklärlichen Gründen nicht zahlt, besteht die Möglichkeit einen auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu kontaktieren. Dieser kann Klarheit schaffen.

Grundsätzlich gilt: die Berufsgenossenschaft zahlt das sogenannte Verletztengeld ab der siebten Woche der Krankschreibung. Bleiben nach einem Arbeitsunfall Folgeschäden, die nachweislich auf den Unfall zurückzuführen sind, zahlt die Berufsgenossenschaft eine monatliche Verletztenrente an die Geschädigten aus.

Der Arbeitsunfall im Homeoffice ist versichert, solange die Unfallursache in einem engen Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit steht.