Wenn du nach einem Arbeitsunfall Ansprüche gegenüber der Berufsgenossenschaft geltend machen möchtest, kann ein Fachanwalt für Sozialrecht die beste Wahl sein. Oft ist es das fehlende Fachwissen oder die wenige Zeit, um die Ansprüche, die einem nach einem Arbeitsunfall zustehen, gegenüber der BG geltend zu machen. Ein Fachanwalt für Sozialrecht kann dieses Informationsdefizit ausgleichen und dich im Rechtsstreit vertreten.

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Erleidest du einen Arbeitsunfall, bist du über die berufsgenossenschaftliche Unfallversicherung abgesichert. Alle relevanten medizinischen Leistungen sowie Kosten der beruflichen und sozialen Wiedereingliederung werden von der Berufsgenossenschaft übernommen.

In den ersten sechs Wochen nach der ersten Krankschreibung ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Lohnfortzahlung zu gewährleiten. Ab der siebten Woche zahlt das Verletztengeld die Krankenkasse aus.

Nach einem Arbeitsunfall stehen einem Geschädigten umfangreiche Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung zu.