Nach einem Arbeitsunfall erhältst du sechs Wochen die volle Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Sollte die Arbeitsunfähigkeit länger als sechs Wochen anhalten, kommt die Berufsgenossenschaft für die Bezahlung auf. Dieses beläuft sich auf 80 Prozent des zuvor verdienten Bruttoverdienstes. Im Regelfall wird so dein Einkommen für 78 Wochen (18 Monate) nach der ersten Krankschreibung sichergestellt.
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Eine persönliche Verletztenliste kann man bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anfordern, um einen Überblick zu erhalten, welche Unfälle oder Verletzungen bei der BG gemeldet und als versicherter Fall anerkannt wurden.
Erleidest du einen Arbeitsunfall, bist du über die berufsgenossenschaftliche Unfallversicherung abgesichert. Alle relevanten medizinischen Leistungen sowie Kosten der beruflichen und sozialen Wiedereingliederung werden von der Berufsgenossenschaft übernommen.
Für die Meldung von Arbeitsunfällen bei der Unfallversicherung gilt eine Frist von drei Tagen. Der Arbeitgeber ist dafür zuständig, die Berufsgenossenschaft zu informieren.