Arbeitsunfall Bezahlung

Bezahlung nach Arbeitsunfall - wer zahlt?

Deine Bezahlung wird nach einem Arbeitsunfall für sechs Wochen vom Arbeitgeber geleistet. Ab der siebten Woche der Krankschreibung zahlt die Berufsgenossenschaft dein Verletztengeld.

Nach einem Arbeitsunfall erhältst du sechs Wochen die volle Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Sollte die Arbeitsunfähigkeit länger als sechs Wochen anhalten, kommt die Berufsgenossenschaft für die Bezahlung auf. Dieses beläuft sich auf 80 Prozent des zuvor verdienten Bruttoverdienstes. Im Regelfall wird so dein Einkommen für 78 Wochen (18 Monate) nach der ersten Krankschreibung sichergestellt.

Arbeitsunfall - Wie läuft die Bezahlung?

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Wenn du auf dem Weg zu bzw. von deiner Arbeit oder im Rahmen deiner beruflichen Tätigkeit einen Unfall erlitten hast: Arbeitnehmer, freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige, Studierende, Auszubildende und Schüler sowie Kindergartenkinder sind über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert und haben im Fall eines Arbeitsunfalls Anspruch auf Leistungen. Wenn du auch privat vorgesorgt hast, stehen dir zusätzlich auch Entschädigungszahlungen von deinen privaten Versicherungen zu. 

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Berufsgenossenschaft
Arbeitsunfälle
Berufsgenossenschaft
Berufsgenossenschaft

Was bedeutet Berufsgenossenschaft?

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Als Berufsgenossenschaft bezeichnet man die einzelnen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland. Verhütung, Rehabilitation und Entschädigung von Arbeits- sowie Wegeunfällen und Berufskrankheiten fallen in ihren Zuständigkeitsbereich.

Prozesskostenfinanzierung
Verletztenrente
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Anwaltskosten

Anwaltskosten - Womit muss ich nach einem Arbeitsunfall rechnen?

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Anwaltskosten variierten sehr stark. Sicher ist, es kann sehr teuer werden. Vor allem, wenn der Rechtstreit länger andauert oder sich komplizierter gestaltet als zunächst angenommen. Aber was kostet ein Anwalt genau?

Arbeitsunfälle
Verletztenrente
Arbeitsunfälle
Für was ist die Berufsgenossenschaft zuständig?

Zuständigkeitsbereich der Berufsgenossenschaft

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Die Berufsgenossenschaft ist dafür zuständig, Unternehmen und Arbeitnehmer über Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren aufzuklären und diese im Schadensfall zu entschädigen.

Deutschlandweit passieren jährlich tausende Unfälle – in tausenden Verfahren konnten wir den Geschädigten zu ihrem Recht verhelfen. 

Bei dem Versuch eines Kopfballtores in einem Testspiel erlitt der Fußballer Peer (Landesliga) durch den Zusammenprall mit einem Gegenspieler eine Kiefer- und Jochbeinfraktur. Infolge der Verletzung leidet er weiterhin an persistierenden Beschwerden: unter anderem linksseitige Gesichtslähmung, Doppelbilder beim Blick nach unten, starke Blendenempfindlichkeit, Hyposensibilität von Oberkieferzähnen und Wange sowie Tinnitus. Seine zwei privaten Unfallversicherungen lehnten sehr schnell eine Invaliditätsleistung ab. Peer nahm Kontakt zu unseren Kooperationsanwälten auf, um sich eine Zweitmeinung über seine Rechte gegenüber seinen Versicherungen einzuholen. Es erfolgte eine erneute Überprüfung möglicher Leistungen aus seinen privaten Unfallversicherungen und zusätzlich aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Durch unsere Kooperationsfachanwälte wurden Invaliditätsleistungen durch die Versicherer bewiesen und anerkannt. Peer war begeistert von dem Know-how und der Betreuung. Er nutzte fortan das gesamte Netzwerk der Alpha Sports und konnte mit uns somit ein Entschädigungsvolumen aus den gesetzlichen und privaten Unfallversicherungen in Höhe von bisher 1.300.000€ generieren. Erst mit der Hilfe des ALPHA SPORTS Netzwerkes wurden ihm die Möglichkeiten in verschiedenen Fachthemen und die Ausmaße seiner Rechte bewusst.

Peer M. (39)

Ravensburg

Fußballer / Automobilkaufmann

Arbeitsunfall

1.300.000€ (PV + GUV)

Bei dem Versuch eines Kopfballtores in einem Testspiel erlitt der Fußballer Peer (Landesliga) durch den Zusammenprall mit einem Gegenspieler eine Kiefer- und Jochbeinfraktur. Infolge der Verletzung leidet er weiterhin an persistierenden Beschwerden: unter anderem linksseitige Gesichtslähmung, Doppelbilder beim Blick nach unten, starke Blendenempfindlichkeit, Hyposensibilität von Oberkieferzähnen und Wange sowie Tinnitus. Seine zwei privaten Unfallversicherungen lehnten sehr schnell eine Invaliditätsleistung ab. Peer nahm Kontakt zu unseren Kooperationsanwälten auf, um sich eine Zweitmeinung über seine Rechte gegenüber seinen Versicherungen einzuholen. Es erfolgte eine erneute Überprüfung möglicher Leistungen aus seinen privaten Unfallversicherungen und zusätzlich aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Durch unsere Kooperationsfachanwälte wurden Invaliditätsleistungen durch die Versicherer bewiesen und anerkannt. Peer war begeistert von dem Know-how und der Betreuung. Er nutzte fortan das gesamte Netzwerk der Alpha Sports und konnte mit uns somit ein Entschädigungsvolumen aus den gesetzlichen und privaten Unfallversicherungen in Höhe von bisher 1.300.000€ generieren. Erst mit der Hilfe des ALPHA SPORTS Netzwerkes wurden ihm die Möglichkeiten in verschiedenen Fachthemen und die Ausmaße seiner Rechte bewusst.

Dies sind echte Personen und Fälle. Aus Gründen des Datenschutzes haben wir die Namen und die Fotos unserer Mandanten geändert.

* GUV = gesetzliche Unfallversicherung | PV = private Versicherung  
„Die 50.000€ nehmen zwar nicht den Schmerz, aber die Existenzangst.“ Auf dem Weg zu ihrem Dienst hatte Ann-Sophie einen Fahrradunfall und erlitt eine Kreuzbandruptur. In Zusammenarbeit mit ALPHA SPORTS setzte sie eine Abfindungszahlung in Höhe von 50.000€ durch.

Ann-Sophie D. (31)

Berlin

Krankenpflegerin

Arbeitsunfall

50.000€ (GUV)

„Die 50.000€ nehmen zwar nicht den Schmerz, aber die Existenzangst.“ Auf dem Weg zu ihrem Dienst hatte Ann-Sophie einen Fahrradunfall und erlitt eine Kreuzbandruptur. In Zusammenarbeit mit ALPHA SPORTS setzte sie eine Abfindungszahlung in Höhe von 50.000€ durch.

Dies sind echte Personen und Fälle. Aus Gründen des Datenschutzes haben wir die Namen und die Fotos unserer Mandanten geändert.

* GUV = gesetzliche Unfallversicherung | PV = private Versicherung  
„Die 50.000€ nehmen zwar nicht den Schmerz, aber die Existenzangst.“ Auf dem Weg zu ihrem Dienst hatte Ann-Sophie einen Fahrradunfall und erlitt eine Kreuzbandruptur. In Zusammenarbeit mit ALPHA SPORTS setzte sie eine Abfindungszahlung in Höhe von 50.000€ durch.

Ann-Sophie D. (31)

Berlin

Krankenpflegerin

Arbeitsunfall

50.000€ (GUV)

„Die 50.000€ nehmen zwar nicht den Schmerz, aber die Existenzangst.“ Auf dem Weg zu ihrem Dienst hatte Ann-Sophie einen Fahrradunfall und erlitt eine Kreuzbandruptur. In Zusammenarbeit mit ALPHA SPORTS setzte sie eine Abfindungszahlung in Höhe von 50.000€ durch.

Dies sind echte Personen und Fälle. Aus Gründen des Datenschutzes haben wir die Namen und die Fotos unserer Mandanten geändert.

* GUV = gesetzliche Unfallversicherung | PV = private Versicherung  
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