Nach einem Arbeitsunfall erhältst du sechs Wochen die volle Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Sollte die Arbeitsunfähigkeit länger als sechs Wochen anhalten, kommt die Berufsgenossenschaft für die Bezahlung auf. Dieses beläuft sich auf 80 Prozent des zuvor verdienten Bruttoverdienstes. Im Regelfall wird so dein Einkommen für 78 Wochen (18 Monate) nach der ersten Krankschreibung sichergestellt.

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Damit keine Ansprüche verloren gehen, ist nach einem Arbeitsunfall die Beratung durch einen Rechtsanwalt für Sozialrecht sehr zu empfehlen.

Der Spruch “Die Zeit heilt alle Wunden” gilt nach einem Arbeitsunfall nur selten. Oft treten Spätfolgen auf, die sich in schlimmer werdenden körperlichen Beschwerden äußern. Was dann?

Oft gestalten sich Rechtstreitigkeiten nach einem Arbeitsunfall langwierig und komplex, weshalb Geschädigte diese oft meiden. Um Ansprüche durchzusetzen, die dem Versicherten nach einem Arbeitsunfall tatsächlich zustehen, ist ein guter Rechtsanwalt äußerst hilfreich.