Nach einem Arbeitsunfall erhältst du sechs Wochen die volle Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber. Sollte die Arbeitsunfähigkeit länger als sechs Wochen anhalten, kommt die Berufsgenossenschaft für die Bezahlung auf. Dieses beläuft sich auf 80 Prozent des zuvor verdienten Bruttoverdienstes. Im Regelfall wird so dein Einkommen für 78 Wochen (18 Monate) nach der ersten Krankschreibung sichergestellt.

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Die Berufsgenossenschaften sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie helfen bei der Verhütung von Arbeitsunfällen sowie Berufskrankheiten und kommen im Schadensfall für Heilbehandlung, Verletztengeld und Verletztenrente auf.

Damit keine Ansprüche verloren gehen, ist nach einem Arbeitsunfall die Beratung durch einen Rechtsanwalt für Sozialrecht sehr zu empfehlen.

Eine Prozessfinanzierung ist sinnvoll, wenn der Geschädigte bei einem Rechtsstreit kein finanzielles Risiko tragen, aber trotzdem durch hochqualifizierte Fachanwälte vertreten werden möchte.