Was kostet ein Anwalt? Fakt ist, Anwaltskosten können nicht pauschal vorausgesagt werden und variieren sehr stark. Die Anwaltskosten für Tätigkeiten, die außergerichtlich vollzogen werden, wie z.B. Anträge, Widerspruchsverfahren, können sich zwischen 50 und 640 Euro belaufen und werden als Geschäftsgebühr bezeichnet. Kommt es zu einem Verfahren vor einem Sozialgericht, entsteht eine Verfahrensgebühr (50 bis maximal 550 Euro) sowie ggf. eine zusätzliche Termingebühr (50 bis maximal 510 Euro). Nach Einigung können zudem eine Einigungs- und Erledigungsgebühr in Höhe der Verfahrensgebühr hinzukommen.
Je nach Aufwand und Länge eines Verfahrens können sich die Anwaltskosten in unermessliche Höhen schrauben und zur Existenzbedrohung werden. Ein finanzstarker Prozessfinanzierer hat den passenden Fachanwalt an der Hand, geht dieses Risiko für dich ein und schützt dich vor unerwarteten hohen Kosten.

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Bleibt nach einem Unfall eine andauernde Invalidität, so hat der Versicherungsnehmer Anspruch auf Leistungen gemäß dem Vertrag der privaten Unfallversicherung.

Erleidest du einen Arbeitsunfall, bist du über die berufsgenossenschaftliche Unfallversicherung abgesichert. Alle relevanten medizinischen Leistungen sowie Kosten der beruflichen und sozialen Wiedereingliederung werden von der Berufsgenossenschaft übernommen.

Dein Arbeitsunfall muss umgehend bei der gesetzlichen Unfallversicherung, also der zuständigen Berufsgenossenschaft, gemeldet werden, um sicherzustellen, dass Folgeschäden versichert sind und Ansprüche auf Leistungen geltend gemacht werden können.