Was kostet ein Anwalt? Fakt ist, Anwaltskosten können nicht pauschal vorausgesagt werden und variieren sehr stark. Die Anwaltskosten für Tätigkeiten, die außergerichtlich vollzogen werden, wie z.B. Anträge, Widerspruchsverfahren, können sich zwischen 50 und 640 Euro belaufen und werden als Geschäftsgebühr bezeichnet. Kommt es zu einem Verfahren vor einem Sozialgericht, entsteht eine Verfahrensgebühr (50 bis maximal 550 Euro) sowie ggf. eine zusätzliche Termingebühr (50 bis maximal 510 Euro). Nach Einigung können zudem eine Einigungs- und Erledigungsgebühr in Höhe der Verfahrensgebühr hinzukommen.
Je nach Aufwand und Länge eines Verfahrens können sich die Anwaltskosten in unermessliche Höhen schrauben und zur Existenzbedrohung werden. Ein finanzstarker Prozessfinanzierer hat den passenden Fachanwalt an der Hand, geht dieses Risiko für dich ein und schützt dich vor unerwarteten hohen Kosten.
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Eine Prozesskostenfinanzierung ist eine juristische Finanzdienstleistung. Alle Kosten eines Rechtsstreits werden von dem Prozesskostenfinanzierer übernommen. Der Geschädigte trägt kein finanzielles Risiko und gibt nur im Erfolgsfall eine vorab vereinbarte Provision ab.
Eine Arbeitsunfallmeldung sollte unabhängig von der Schwere der Verletzung immer erfolgen. Meistens stellt die Berufsgenossenschaft oder die Unfallkasse entsprechende Formulare für den Arbeitsgeber bereit.
Eine Prozessfinanzierung ist sinnvoll, wenn der Geschädigte bei einem Rechtsstreit kein finanzielles Risiko tragen, aber trotzdem durch hochqualifizierte Fachanwälte vertreten werden möchte.