Was kostet ein Anwalt? Fakt ist, Anwaltskosten können nicht pauschal vorausgesagt werden und variieren sehr stark. Die Anwaltskosten für Tätigkeiten, die außergerichtlich vollzogen werden, wie z.B. Anträge, Widerspruchsverfahren, können sich zwischen 50 und 640 Euro belaufen und werden als Geschäftsgebühr bezeichnet. Kommt es zu einem Verfahren vor einem Sozialgericht, entsteht eine Verfahrensgebühr (50 bis maximal 550 Euro) sowie ggf. eine zusätzliche Termingebühr (50 bis maximal 510 Euro). Nach Einigung können zudem eine Einigungs- und Erledigungsgebühr in Höhe der Verfahrensgebühr hinzukommen.
Je nach Aufwand und Länge eines Verfahrens können sich die Anwaltskosten in unermessliche Höhen schrauben und zur Existenzbedrohung werden. Ein finanzstarker Prozessfinanzierer hat den passenden Fachanwalt an der Hand, geht dieses Risiko für dich ein und schützt dich vor unerwarteten hohen Kosten.
Mehr zum Thema: Anwaltskosten - Was kostet ein Anwalt?
Die Krankentagegeldversicherung muss bereits im Vorfeld eines Unfalls privat abgeschlossen werden. Ist das der Fall, wird ab der siebten Woche der Krankschreibung ein festgesetzter Tagessatz Krankentagegeld ausgezahlt.
Um nach einem Arbeitsunfall einen Bericht (Durchgangsbericht) für den Versicherungsträger zu erstellen, musst du einen BG-Arzt (Durchgangsarzt) aufsuchen.
Dein Unfall ist über die Berufsgenossenschaft versichert, wenn sich dieser im Rahmen deiner beruflichen Tätigkeit ereignet.