Was kostet ein Anwalt? Fakt ist, Anwaltskosten können nicht pauschal vorausgesagt werden und variieren sehr stark. Die Anwaltskosten für Tätigkeiten, die außergerichtlich vollzogen werden, wie z.B. Anträge, Widerspruchsverfahren, können sich zwischen 50 und 640 Euro belaufen und werden als Geschäftsgebühr bezeichnet. Kommt es zu einem Verfahren vor einem Sozialgericht, entsteht eine Verfahrensgebühr (50 bis maximal 550 Euro) sowie ggf. eine zusätzliche Termingebühr (50 bis maximal 510 Euro). Nach Einigung können zudem eine Einigungs- und Erledigungsgebühr in Höhe der Verfahrensgebühr hinzukommen.
Je nach Aufwand und Länge eines Verfahrens können sich die Anwaltskosten in unermessliche Höhen schrauben und zur Existenzbedrohung werden. Ein finanzstarker Prozessfinanzierer hat den passenden Fachanwalt an der Hand, geht dieses Risiko für dich ein und schützt dich vor unerwarteten hohen Kosten.
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Um Anspruch auf eine Verletztenrente zu haben, muss die Minderung der Erwerbsfähigkeit bei mindestens 20 Prozent liegen.
In den ersten sechs Wochen nach der ersten Krankschreibung ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Lohnfortzahlung zu gewährleiten. Ab der siebten Woche zahlt das Verletztengeld die Krankenkasse aus.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) schützt dich vor den finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit aufgrund eines Unfalls oder schwerer Erkrankung.