Was kostet ein Anwalt? Fakt ist, Anwaltskosten können nicht pauschal vorausgesagt werden und variieren sehr stark. Die Anwaltskosten für Tätigkeiten, die außergerichtlich vollzogen werden, wie z.B. Anträge, Widerspruchsverfahren, können sich zwischen 50 und 640 Euro belaufen und werden als Geschäftsgebühr bezeichnet. Kommt es zu einem Verfahren vor einem Sozialgericht, entsteht eine Verfahrensgebühr (50 bis maximal 550 Euro) sowie ggf. eine zusätzliche Termingebühr (50 bis maximal 510 Euro). Nach Einigung können zudem eine Einigungs- und Erledigungsgebühr in Höhe der Verfahrensgebühr hinzukommen.
Je nach Aufwand und Länge eines Verfahrens können sich die Anwaltskosten in unermessliche Höhen schrauben und zur Existenzbedrohung werden. Ein finanzstarker Prozessfinanzierer hat den passenden Fachanwalt an der Hand, geht dieses Risiko für dich ein und schützt dich vor unerwarteten hohen Kosten.

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Dein Arbeitsunfall muss umgehend bei der gesetzlichen Unfallversicherung, also der zuständigen Berufsgenossenschaft, gemeldet werden, um sicherzustellen, dass Folgeschäden versichert sind und Ansprüche auf Leistungen geltend gemacht werden können.

Oft gestalten sich Rechtstreitigkeiten nach einem Arbeitsunfall langwierig und komplex, weshalb Geschädigte diese oft meiden. Um Ansprüche durchzusetzen, die dem Versicherten nach einem Arbeitsunfall tatsächlich zustehen, ist ein guter Rechtsanwalt äußerst hilfreich.

Eine persönliche Verletztenliste kann man bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anfordern, um einen Überblick zu erhalten, welche Unfälle oder Verletzungen bei der BG gemeldet und als versicherter Fall anerkannt wurden.