Die gesetzliche Unfallversicherung, in der du über deinen Arbeitgeber versichert bist, beinhaltet keine Krankentagegeldversicherung. Wenn eine Krankmeldung länger als sechs Wochen andauert, übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Lohnfortzahlung von circa 80 Prozent. Eine Krankentagegeldversicherung ist eine private Krankenzusatzversicherung, die ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit einen vereinbarten Tagessatz für jeden folgenden Tag der Krankschreibung zahlt.
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Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) schützt dich vor den finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit aufgrund eines Unfalls oder schwerer Erkrankung.
Ein Anwalt kann dich bei Streitigkeiten im Versicherungsrecht vertreten und dir dabei helfen, deine Rechte durchzusetzen.
Bleibt nach einem Unfall eine andauernde Invalidität, so hat der Versicherungsnehmer Anspruch auf Leistungen gemäß dem Vertrag der privaten Unfallversicherung.