Die gesetzliche Unfallversicherung, in der du über deinen Arbeitgeber versichert bist, beinhaltet keine Krankentagegeldversicherung. Wenn eine Krankmeldung länger als sechs Wochen andauert, übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Lohnfortzahlung von circa 80 Prozent. Eine Krankentagegeldversicherung ist eine private Krankenzusatzversicherung, die ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit einen vereinbarten Tagessatz für jeden folgenden Tag der Krankschreibung zahlt.
Mehr zum Thema: Anspruch auf Krankentagegeld
Wenn die Unfallversicherung aus unerklärlichen Gründen nicht zahlt, besteht die Möglichkeit einen auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu kontaktieren. Dieser kann Klarheit schaffen.
Ein Anwalt kann dich bei Streitigkeiten im Versicherungsrecht vertreten und dir dabei helfen, deine Rechte durchzusetzen.
Eine Prozessfinanzierung ist sinnvoll, wenn der Geschädigte bei einem Rechtsstreit kein finanzielles Risiko tragen, aber trotzdem durch hochqualifizierte Fachanwälte vertreten werden möchte.