Eine Prozesskostenfinanzierung bietet die Möglichkeit, alle anfallenden Kosten eines Rechtsstreits abzugeben. Die Finanzdienstleistung ist eine finanzielle und fachliche Hilfestellung. Jegliche Anwalts-, Sachverständigen-, oder Gerichtskosten werden von dem Prozesskostenfinanzierer übernommen. Der Geschädigte selbst trägt dabei kein finanzielles Risiko, hat aber mit Hilfe von Fachanwälten beste Chancen auf ein erfolgreiches Verfahren. Nur nach einem ERFOLGREICHEN Abschluss des Verfahrens erhält der Prozesskostenfinanzierer eine vorab vereinbarte Provision. Der Löwenanteil der erstrittenen Summe bleibt natürlich bei dem Geschädigten.

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Damit keine Ansprüche verloren gehen, ist nach einem Arbeitsunfall die Beratung durch einen Rechtsanwalt für Sozialrecht sehr zu empfehlen.

Prozesskostenfinanzierung - ohne finanziellem Risiko beste Chancen auf einen erfolgreichen Rechtstreit mit qualifizierten Fachanwälten.

Bleibt nach einem Unfall eine andauernde Invalidität, so hat der Versicherungsnehmer Anspruch auf Leistungen gemäß dem Vertrag der privaten Unfallversicherung.