Eine Prozesskostenfinanzierung bietet die Möglichkeit, alle anfallenden Kosten eines Rechtsstreits abzugeben. Die Finanzdienstleistung ist eine finanzielle und fachliche Hilfestellung. Jegliche Anwalts-, Sachverständigen-, oder Gerichtskosten werden von dem Prozesskostenfinanzierer übernommen. Der Geschädigte selbst trägt dabei kein finanzielles Risiko, hat aber mit Hilfe von Fachanwälten beste Chancen auf ein erfolgreiches Verfahren. Nur nach einem ERFOLGREICHEN Abschluss des Verfahrens erhält der Prozesskostenfinanzierer eine vorab vereinbarte Provision. Der Löwenanteil der erstrittenen Summe bleibt natürlich bei dem Geschädigten.
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Liegt nach einem Arbeitsunfall durch Folgeschäden eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 20 Prozent vor, haben Geschädigte Anspruch auf eine Verletztenrente.
Dein Arbeitsunfall muss umgehend bei der gesetzlichen Unfallversicherung, also der zuständigen Berufsgenossenschaft, gemeldet werden, um sicherzustellen, dass Folgeschäden versichert sind und Ansprüche auf Leistungen geltend gemacht werden können.
Die Berufsgenossenschaft ist dafür zuständig, Unternehmen und Arbeitnehmer über Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren aufzuklären und diese im Schadensfall zu entschädigen.