Eine Prozesskostenfinanzierung bietet die Möglichkeit, alle anfallenden Kosten eines Rechtsstreits abzugeben. Die Finanzdienstleistung ist eine finanzielle und fachliche Hilfestellung. Jegliche Anwalts-, Sachverständigen-, oder Gerichtskosten werden von dem Prozesskostenfinanzierer übernommen. Der Geschädigte selbst trägt dabei kein finanzielles Risiko, hat aber mit Hilfe von Fachanwälten beste Chancen auf ein erfolgreiches Verfahren. Nur nach einem ERFOLGREICHEN Abschluss des Verfahrens erhält der Prozesskostenfinanzierer eine vorab vereinbarte Provision. Der Löwenanteil der erstrittenen Summe bleibt natürlich bei dem Geschädigten.

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Eine persönliche Verletztenliste kann man bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anfordern, um einen Überblick zu erhalten, welche Unfälle oder Verletzungen bei der BG gemeldet und als versicherter Fall anerkannt wurden.

Ein Anwalt kann dich bei Streitigkeiten im Versicherungsrecht vertreten und dir dabei helfen, deine Rechte durchzusetzen.

Um Anspruch auf eine Verletztenrente zu haben, muss die Minderung der Erwerbsfähigkeit bei mindestens 20 Prozent liegen.