Eine Prozesskostenfinanzierung bietet die Möglichkeit, alle anfallenden Kosten eines Rechtsstreits abzugeben. Die Finanzdienstleistung ist eine finanzielle und fachliche Hilfestellung. Jegliche Anwalts-, Sachverständigen-, oder Gerichtskosten werden von dem Prozesskostenfinanzierer übernommen. Der Geschädigte selbst trägt dabei kein finanzielles Risiko, hat aber mit Hilfe von Fachanwälten beste Chancen auf ein erfolgreiches Verfahren. Nur nach einem ERFOLGREICHEN Abschluss des Verfahrens erhält der Prozesskostenfinanzierer eine vorab vereinbarte Provision. Der Löwenanteil der erstrittenen Summe bleibt natürlich bei dem Geschädigten.

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Für die Meldung von Arbeitsunfällen bei der Unfallversicherung gilt eine Frist von drei Tagen. Der Arbeitgeber ist dafür zuständig, die Berufsgenossenschaft zu informieren.

Nach einem Arbeitsunfall stehen einem Geschädigten umfangreiche Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung zu.

Erleidest du einen Arbeitsunfall, bist du über die berufsgenossenschaftliche Unfallversicherung abgesichert. Alle relevanten medizinischen Leistungen sowie Kosten der beruflichen und sozialen Wiedereingliederung werden von der Berufsgenossenschaft übernommen.