Die MdE muss von einem sachverständigen, unabhängigen medizinischen BG-Gutachter festgestellt werden und bei mindestens 20 Prozent liegen, um Anspruch auf eine Verletztenrente zu haben. Diese 20 Prozent beziehen sich nicht nur auf das aktuelle Berufsfeld des Versicherten, sondern auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Die Minderung der Erwerbsfähigkeit beschreibt den prozentualen Verlust der Erwerbsmöglichkeiten (Berufe), die der Geschädigte aufgrund seiner Verletzungen und daraus resultierenden dauerhaften Folgeschäden nicht mehr ausüben kann. Bevor eine Verletztenrente ausgezahlt wird, soll allerdings zunächst mittels Rehabilitation ein erfolgreiches Heilverfahren ermöglicht werden.
Verletztenrenten aus der gesetzlichen Unfallversicherung werden auch dann gezahlt, wenn die Addition der MdE-Sätze zweier Unfälle mindestens 20 Prozent ergeben. Dabei darf die MdE eines Unfalls jedoch nicht geringer als 10 Prozent sein.
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Der Arbeitsunfall im Homeoffice ist versichert, solange die Unfallursache in einem engen Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit steht.
Damit keine Ansprüche verloren gehen, ist nach einem Arbeitsunfall die Beratung durch einen Rechtsanwalt für Sozialrecht sehr zu empfehlen.
Für die Meldung von Arbeitsunfällen bei der Unfallversicherung gilt eine Frist von drei Tagen. Der Arbeitgeber ist dafür zuständig, die Berufsgenossenschaft zu informieren.