Minderung der Erwerbsfähigkeit

Minderung der Erwerbsfähigkeit - Wann habe ich Anspruch auf eine Verletztenrente?

Um Anspruch auf eine Verletztenrente zu haben, muss die Minderung der Erwerbsfähigkeit bei mindestens 20 Prozent liegen.

Die MdE muss von einem sachverständigen, unabhängigen medizinischen BG-Gutachter festgestellt werden und bei mindestens 20 Prozent liegen, um Anspruch auf eine Verletztenrente zu haben. Diese 20 Prozent beziehen sich nicht nur auf das aktuelle Berufsfeld des Versicherten, sondern auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Die Minderung der Erwerbsfähigkeit beschreibt den prozentualen Verlust der Erwerbsmöglichkeiten (Berufe), die der Geschädigte aufgrund seiner Verletzungen und daraus resultierenden dauerhaften Folgeschäden nicht mehr ausüben kann. Bevor eine Verletztenrente ausgezahlt wird, soll allerdings zunächst mittels Rehabilitation ein erfolgreiches Heilverfahren ermöglicht werden.  

Verletztenrenten aus der gesetzlichen Unfallversicherung werden auch dann gezahlt, wenn die Addition der MdE-Sätze zweier Unfälle mindestens 20 Prozent ergeben. Dabei darf die MdE eines Unfalls jedoch nicht geringer als 10 Prozent sein.

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„Diese 150.000€ hätte ich alleine niemals erstreiten können!” Auf dem Weg zu einer Kfz-Begutachtung musste Bernhard mit seinem Motorrad einem PKW ausweichen und erlitt schwere Verletzungen. Neben multiplen Knochenbrüchen am ganzen Körper verletzte er sich ebenfalls stark am Oberkörper. Durch eine Prozessfinanzierung von ALPHA SPORTS konnte er eine einmalige Abfindungszahlung in Höhe von 150.000€ erreichen.

Bernhard G. (53)

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Dies sind echte Personen und Fälle. Aus Gründen des Datenschutzes haben wir die Namen und die Fotos unserer Mandanten geändert.

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Auf seinem Schulweg mit der Vespa wurde ihm die Vorfahrt genommen. Paul erlitt schwere Verletzungen. Mit der Hilfe von ALPHA SPORTS konnte eine monatliche Rente erstritten werden. Da Paul noch studiert, begleiten wir ihn weiterhin, um nach seinem Studium die Rentenhöhe neu zu berechnen.

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„Die Beharrlichkeit der Experten hatte Erfolg: 544,68€ monatlich!“ Auf einem Schulausflug zog sich Vivienne beim Skifahren einen Kreuzbandriss zu und erstritt mit Hilfe von ALPHA SPORTS zunächst für ein Jahr eine vorläufige Rente von 502,07€, später eine Dauerrente in Höhe von 544,68€. Sechs Jahre nach ihrem Arbeitsunfall wählte Vivienne die Ausschüttung ihrer Rente in Form einer Abfindung in Höhe von 107.000€.

Vivienne B. (36)

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