Die MdE muss von einem sachverständigen, unabhängigen medizinischen BG-Gutachter festgestellt werden und bei mindestens 20 Prozent liegen, um Anspruch auf eine Verletztenrente zu haben. Diese 20 Prozent beziehen sich nicht nur auf das aktuelle Berufsfeld des Versicherten, sondern auf den allgemeinen Arbeitsmarkt. Die Minderung der Erwerbsfähigkeit beschreibt den prozentualen Verlust der Erwerbsmöglichkeiten (Berufe), die der Geschädigte aufgrund seiner Verletzungen und daraus resultierenden dauerhaften Folgeschäden nicht mehr ausüben kann. Bevor eine Verletztenrente ausgezahlt wird, soll allerdings zunächst mittels Rehabilitation ein erfolgreiches Heilverfahren ermöglicht werden.
Verletztenrenten aus der gesetzlichen Unfallversicherung werden auch dann gezahlt, wenn die Addition der MdE-Sätze zweier Unfälle mindestens 20 Prozent ergeben. Dabei darf die MdE eines Unfalls jedoch nicht geringer als 10 Prozent sein.

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Eine Prozesskostenfinanzierung ist eine juristische Finanzdienstleistung. Alle Kosten eines Rechtsstreits werden von dem Prozesskostenfinanzierer übernommen. Der Geschädigte trägt kein finanzielles Risiko und gibt nur im Erfolgsfall eine vorab vereinbarte Provision ab.

Nach einem Arbeitsunfall stehen einem Geschädigten umfangreiche Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung zu.

In den ersten sechs Wochen nach der ersten Krankschreibung ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Lohnfortzahlung zu gewährleiten. Ab der siebten Woche zahlt das Verletztengeld die Krankenkasse aus.