Neben der gesetzlichen Unfallversicherung besteht zusätzlich die Möglichkeit, sich privat abzusichern. Eine private Unfallversicherung deckt Invaliditätsschäden nach einem Unfall ab. Erleidet ein Versicherungsnehmer einen Unfall, aufgrund dessen eine andauernde Invalidität bleibt, hat dieser Anspruch auf Leistungen gemäß der Unfallversicherungspolice.

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Wenn du von deiner privaten Versicherung Krankentagegeld beziehst, zahlst du keine Steuer. Das Krankentagegeld der privaten Krankenzusatzversicherung ist steuerfrei.

Um Anspruch auf eine Verletztenrente zu haben, muss die Minderung der Erwerbsfähigkeit bei mindestens 20 Prozent liegen.

Ein Anwalt kann dich bei Streitigkeiten im Versicherungsrecht vertreten und dir dabei helfen, deine Rechte durchzusetzen.