Neben der gesetzlichen Unfallversicherung besteht zusätzlich die Möglichkeit, sich privat abzusichern. Eine private Unfallversicherung deckt Invaliditätsschäden nach einem Unfall ab. Erleidet ein Versicherungsnehmer einen Unfall, aufgrund dessen eine andauernde Invalidität bleibt, hat dieser Anspruch auf Leistungen gemäß der Unfallversicherungspolice.
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Eine persönliche Verletztenliste kann man bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anfordern, um einen Überblick zu erhalten, welche Unfälle oder Verletzungen bei der BG gemeldet und als versicherter Fall anerkannt wurden.
Wenn die Unfallversicherung aus unerklärlichen Gründen nicht zahlt, besteht die Möglichkeit einen auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu kontaktieren. Dieser kann Klarheit schaffen.
Die Berufsgenossenschaften sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie helfen bei der Verhütung von Arbeitsunfällen sowie Berufskrankheiten und kommen im Schadensfall für Heilbehandlung, Verletztengeld und Verletztenrente auf.