Neben der gesetzlichen Unfallversicherung besteht zusätzlich die Möglichkeit, sich privat abzusichern. Eine private Unfallversicherung deckt Invaliditätsschäden nach einem Unfall ab. Erleidet ein Versicherungsnehmer einen Unfall, aufgrund dessen eine andauernde Invalidität bleibt, hat dieser Anspruch auf Leistungen gemäß der Unfallversicherungspolice.

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Der Arbeitsunfall im Homeoffice ist versichert, solange die Unfallursache in einem engen Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit steht.

Ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit zahlt die private Krankentagegeldversicherung einen festgelegten Satz für jeden folgenden Tag der Krankschreibung.

Um Anspruch auf eine Verletztenrente zu haben, muss die Minderung der Erwerbsfähigkeit bei mindestens 20 Prozent liegen.