Neben der gesetzlichen Unfallversicherung besteht zusätzlich die Möglichkeit, sich privat abzusichern. Eine private Unfallversicherung deckt Invaliditätsschäden nach einem Unfall ab. Erleidet ein Versicherungsnehmer einen Unfall, aufgrund dessen eine andauernde Invalidität bleibt, hat dieser Anspruch auf Leistungen gemäß der Unfallversicherungspolice.

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Ein Anwalt kann dich bei Streitigkeiten im Versicherungsrecht vertreten und dir dabei helfen, deine Rechte durchzusetzen.

Um Anspruch auf eine Verletztenrente zu haben, muss die Minderung der Erwerbsfähigkeit bei mindestens 20 Prozent liegen.

Eine Prozessfinanzierung ist sinnvoll, wenn der Geschädigte bei einem Rechtsstreit kein finanzielles Risiko tragen, aber trotzdem durch hochqualifizierte Fachanwälte vertreten werden möchte.