Wenn du einen Arbeitsunfall erleidest, ist es maßgeblich wichtig, dass dieser unverzüglich der entsprechenden Berufsgenossenschaft gemeldet wird, egal wie gering die Beschwerden sind. Sollten sich unvorhersehbare Spätfolgen ergeben, die erst nach ein paar Tagen, Wochen, Monaten oder sogar Jahren aufkommen, besteht nur Versicherungsschutz, wenn eine ordnungsgemäße Meldung an die BG unmittelbar nach dem Unfall erfolgte. Andernfalls ist ein nachvollziehbarer Rückschluss der Schmerzen auf den in der Vergangenheit liegenden Unfall schwer nachzuweisen und der Fall ist nicht versichert. Jeder Arbeitsunfall sollte fristgerecht bei der BG gemeldet werden, um sich gegen nicht absehbare Spätfolgen abzusichern und Ansprüche auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung zu wahren.

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Nach einem Arbeitsunfall stehen einem Geschädigten umfangreiche Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung zu.

Eine persönliche Verletztenliste kann man bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anfordern, um einen Überblick zu erhalten, welche Unfälle oder Verletzungen bei der BG gemeldet und als versicherter Fall anerkannt wurden.

Einen Fachanwalt für Sozialrecht bei Rechtsstreitigkeiten gegen die Berufsgenossenschaft ist essentiell, wenn man nach einem Arbeitsunfall seine Ansprüche gegenüber der BG durchsetzen möchte, aber die Zeit und das entsprechende Fachwissen fehlt.