Wenn du einen Arbeitsunfall erleidest, ist es maßgeblich wichtig, dass dieser unverzüglich der entsprechenden Berufsgenossenschaft gemeldet wird, egal wie gering die Beschwerden sind. Sollten sich unvorhersehbare Spätfolgen ergeben, die erst nach ein paar Tagen, Wochen, Monaten oder sogar Jahren aufkommen, besteht nur Versicherungsschutz, wenn eine ordnungsgemäße Meldung an die BG unmittelbar nach dem Unfall erfolgte. Andernfalls ist ein nachvollziehbarer Rückschluss der Schmerzen auf den in der Vergangenheit liegenden Unfall schwer nachzuweisen und der Fall ist nicht versichert. Jeder Arbeitsunfall sollte fristgerecht bei der BG gemeldet werden, um sich gegen nicht absehbare Spätfolgen abzusichern und Ansprüche auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung zu wahren.

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Für die Meldung von Arbeitsunfällen bei der Unfallversicherung gilt eine Frist von drei Tagen. Der Arbeitgeber ist dafür zuständig, die Berufsgenossenschaft zu informieren.

Oft gestalten sich Rechtstreitigkeiten nach einem Arbeitsunfall langwierig und komplex, weshalb Geschädigte diese oft meiden. Um Ansprüche durchzusetzen, die dem Versicherten nach einem Arbeitsunfall tatsächlich zustehen, ist ein guter Rechtsanwalt äußerst hilfreich.

Eine Arbeitsunfallmeldung sollte unabhängig von der Schwere der Verletzung immer erfolgen. Meistens stellt die Berufsgenossenschaft oder die Unfallkasse entsprechende Formulare für den Arbeitsgeber bereit.