Wenn du einen Arbeitsunfall erleidest, ist es maßgeblich wichtig, dass dieser unverzüglich der entsprechenden Berufsgenossenschaft gemeldet wird, egal wie gering die Beschwerden sind. Sollten sich unvorhersehbare Spätfolgen ergeben, die erst nach ein paar Tagen, Wochen, Monaten oder sogar Jahren aufkommen, besteht nur Versicherungsschutz, wenn eine ordnungsgemäße Meldung an die BG unmittelbar nach dem Unfall erfolgte. Andernfalls ist ein nachvollziehbarer Rückschluss der Schmerzen auf den in der Vergangenheit liegenden Unfall schwer nachzuweisen und der Fall ist nicht versichert. Jeder Arbeitsunfall sollte fristgerecht bei der BG gemeldet werden, um sich gegen nicht absehbare Spätfolgen abzusichern und Ansprüche auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung zu wahren.

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Für die Meldung von Arbeitsunfällen bei der Unfallversicherung gilt eine Frist von drei Tagen. Der Arbeitgeber ist dafür zuständig, die Berufsgenossenschaft zu informieren.

Als Berufssportler bist du über die Verwaltungsberufsgenossenschaft versichert. Erleidest du im Rahmen deiner sportlichen Tätigkeit einen Unfall, kommt die VBG für die Kosten zur Heilung, Rehabilitation sowie Wiedereingliederung auf.

Die Berufsgenossenschaften sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie helfen bei der Verhütung von Arbeitsunfällen sowie Berufskrankheiten und kommen im Schadensfall für Heilbehandlung, Verletztengeld und Verletztenrente auf.