Ein Arbeitsunfall kann häufig rechtliche Fragen aufwerfen. Diese bleiben oft unbeantwortet, was zur Folge haben kann, dass eigene Ansprüche verloren gehen. Um einer solchen Situation vorzubeugen und die eigenen Ansprüche zu bewahren, kann eine Beratung durch einen Fachanwalt für Sozialrecht essentiell sein. Dieser hat das nötige Fachwissen und kann deine Interessen bei einem Rechtsstreit bestens vertreten.

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Eine Arbeitsunfallmeldung sollte unabhängig von der Schwere der Verletzung immer erfolgen. Meistens stellt die Berufsgenossenschaft oder die Unfallkasse entsprechende Formulare für den Arbeitsgeber bereit.

Grundsätzlich gilt: die Berufsgenossenschaft zahlt das sogenannte Verletztengeld ab der siebten Woche der Krankschreibung. Bleiben nach einem Arbeitsunfall Folgeschäden, die nachweislich auf den Unfall zurückzuführen sind, zahlt die Berufsgenossenschaft eine monatliche Verletztenrente an die Geschädigten aus.

Als Berufssportler bist du über die Verwaltungsberufsgenossenschaft versichert. Erleidest du im Rahmen deiner sportlichen Tätigkeit einen Unfall, kommt die VBG für die Kosten zur Heilung, Rehabilitation sowie Wiedereingliederung auf.