Ein Arbeitsunfall kann häufig rechtliche Fragen aufwerfen. Diese bleiben oft unbeantwortet, was zur Folge haben kann, dass eigene Ansprüche verloren gehen. Um einer solchen Situation vorzubeugen und die eigenen Ansprüche zu bewahren, kann eine Beratung durch einen Fachanwalt für Sozialrecht essentiell sein. Dieser hat das nötige Fachwissen und kann deine Interessen bei einem Rechtsstreit bestens vertreten.

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Grundsätzlich gilt: die Berufsgenossenschaft zahlt das sogenannte Verletztengeld ab der siebten Woche der Krankschreibung. Bleiben nach einem Arbeitsunfall Folgeschäden, die nachweislich auf den Unfall zurückzuführen sind, zahlt die Berufsgenossenschaft eine monatliche Verletztenrente an die Geschädigten aus.

Der Arbeitgeber ist während einer Krankschreibung für die Lohnfortzahlung verantwortlich. Ab der siebten Woche bekommst du Verletztengeld, das von der Krankenkasse ausgezahlt wird.