Ein Arbeitsunfall kann häufig rechtliche Fragen aufwerfen. Diese bleiben oft unbeantwortet, was zur Folge haben kann, dass eigene Ansprüche verloren gehen. Um einer solchen Situation vorzubeugen und die eigenen Ansprüche zu bewahren, kann eine Beratung durch einen Fachanwalt für Sozialrecht essentiell sein. Dieser hat das nötige Fachwissen und kann deine Interessen bei einem Rechtsstreit bestens vertreten.

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Als Berufssportler bist du über die Verwaltungsberufsgenossenschaft versichert. Erleidest du im Rahmen deiner sportlichen Tätigkeit einen Unfall, kommt die VBG für die Kosten zur Heilung, Rehabilitation sowie Wiedereingliederung auf.

In den ersten sechs Wochen nach der ersten Krankschreibung ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Lohnfortzahlung zu gewährleiten. Ab der siebten Woche zahlt das Verletztengeld die Krankenkasse aus.

Eine persönliche Verletztenliste kann man bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anfordern, um einen Überblick zu erhalten, welche Unfälle oder Verletzungen bei der BG gemeldet und als versicherter Fall anerkannt wurden.