Ein Arbeitsunfall kann häufig rechtliche Fragen aufwerfen. Diese bleiben oft unbeantwortet, was zur Folge haben kann, dass eigene Ansprüche verloren gehen. Um einer solchen Situation vorzubeugen und die eigenen Ansprüche zu bewahren, kann eine Beratung durch einen Fachanwalt für Sozialrecht essentiell sein. Dieser hat das nötige Fachwissen und kann deine Interessen bei einem Rechtsstreit bestens vertreten.

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Deine Bezahlung wird nach einem Arbeitsunfall für sechs Wochen vom Arbeitgeber geleistet. Ab der siebten Woche der Krankschreibung zahlt die Berufsgenossenschaft dein Verletztengeld.

Erleidest du einen Arbeitsunfall, bist du über die berufsgenossenschaftliche Unfallversicherung abgesichert. Alle relevanten medizinischen Leistungen sowie Kosten der beruflichen und sozialen Wiedereingliederung werden von der Berufsgenossenschaft übernommen.

Dein Arbeitsunfall muss umgehend bei der gesetzlichen Unfallversicherung, also der zuständigen Berufsgenossenschaft, gemeldet werden, um sicherzustellen, dass Folgeschäden versichert sind und Ansprüche auf Leistungen geltend gemacht werden können.