Die Zuständigkeit der Berufsgenossenschaft ist die Aufklärung von Sicherheitsbeauftragten der Unternehmen zum Thema Arbeitssicherheit. Diese Veranstaltungen finden in Schulungseinrichtungen der BG statt und sollen zur Prävention von Arbeitsunfällen beitragen. Zudem ermöglicht die BG den Versicherten im Schadensfall (Arbeitsunfall und Berufskrankheit) eine umfangreiche medizinische Rehabilitation, zahlt nach sechs Wochen Verletztengeld sowie bei bleibenden gesundheitlichen Schäden eine Verletztenrente. Voraussetzung hierfür ist eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20 Prozent, die durch ein medizinisches Gutachten festgestellt werden muss.

Mehr zum Thema: Für was ist die Berufsgenossenschaft zuständig?

Als Berufssportler bist du über die Verwaltungsberufsgenossenschaft versichert. Erleidest du im Rahmen deiner sportlichen Tätigkeit einen Unfall, kommt die VBG für die Kosten zur Heilung, Rehabilitation sowie Wiedereingliederung auf.

Dein Unfall ist über die Berufsgenossenschaft versichert, wenn sich dieser im Rahmen deiner beruflichen Tätigkeit ereignet.

Die Berufsgenossenschaften sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie helfen bei der Verhütung von Arbeitsunfällen sowie Berufskrankheiten und kommen im Schadensfall für Heilbehandlung, Verletztengeld und Verletztenrente auf.