Die Zuständigkeit der Berufsgenossenschaft ist die Aufklärung von Sicherheitsbeauftragten der Unternehmen zum Thema Arbeitssicherheit. Diese Veranstaltungen finden in Schulungseinrichtungen der BG statt und sollen zur Prävention von Arbeitsunfällen beitragen. Zudem ermöglicht die BG den Versicherten im Schadensfall (Arbeitsunfall und Berufskrankheit) eine umfangreiche medizinische Rehabilitation, zahlt nach sechs Wochen Verletztengeld sowie bei bleibenden gesundheitlichen Schäden eine Verletztenrente. Voraussetzung hierfür ist eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20 Prozent, die durch ein medizinisches Gutachten festgestellt werden muss.
Mehr zum Thema: Für was ist die Berufsgenossenschaft zuständig?
Oft gestalten sich Rechtstreitigkeiten nach einem Arbeitsunfall langwierig und komplex, weshalb Geschädigte diese oft meiden. Um Ansprüche durchzusetzen, die dem Versicherten nach einem Arbeitsunfall tatsächlich zustehen, ist ein guter Rechtsanwalt äußerst hilfreich.
Dein Unfall ist über die Berufsgenossenschaft versichert, wenn sich dieser im Rahmen deiner beruflichen Tätigkeit ereignet.
Grundsätzlich gilt: die Berufsgenossenschaft zahlt das sogenannte Verletztengeld ab der siebten Woche der Krankschreibung. Bleiben nach einem Arbeitsunfall Folgeschäden, die nachweislich auf den Unfall zurückzuführen sind, zahlt die Berufsgenossenschaft eine monatliche Verletztenrente an die Geschädigten aus.