Die Zuständigkeit der Berufsgenossenschaft ist die Aufklärung von Sicherheitsbeauftragten der Unternehmen zum Thema Arbeitssicherheit. Diese Veranstaltungen finden in Schulungseinrichtungen der BG statt und sollen zur Prävention von Arbeitsunfällen beitragen. Zudem ermöglicht die BG den Versicherten im Schadensfall (Arbeitsunfall und Berufskrankheit) eine umfangreiche medizinische Rehabilitation, zahlt nach sechs Wochen Verletztengeld sowie bei bleibenden gesundheitlichen Schäden eine Verletztenrente. Voraussetzung hierfür ist eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20 Prozent, die durch ein medizinisches Gutachten festgestellt werden muss.

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Dein Arbeitsunfall muss umgehend bei der gesetzlichen Unfallversicherung, also der zuständigen Berufsgenossenschaft, gemeldet werden, um sicherzustellen, dass Folgeschäden versichert sind und Ansprüche auf Leistungen geltend gemacht werden können.

Deine Bezahlung wird nach einem Arbeitsunfall für sechs Wochen vom Arbeitgeber geleistet. Ab der siebten Woche der Krankschreibung zahlt die Berufsgenossenschaft dein Verletztengeld.

Eine Prozessfinanzierung ist sinnvoll, wenn der Geschädigte bei einem Rechtsstreit kein finanzielles Risiko tragen, aber trotzdem durch hochqualifizierte Fachanwälte vertreten werden möchte.