Nach einem Arbeitsunfall steht die eigene Gesundheit im Fokus. Um Ansprüche gegenüber der gesetzlichen Unfallversicherung geltend zu machen, besteht die Möglichkeit, einen Rechtsanwalt für Sozialrecht hinzuzuziehen. Oft gestalten sich Rechtstreitigkeiten langwierig und komplex, was zu sehr hohen Anwaltskosten führen kann. Eine Prozessfinanzierung von ALPHA SPORTS bietet die Möglichkeit, anfallende Anwaltskosten zu 100 Prozent abzugeben und Null-Kostenrisiko einzugehen.
Als Geschädigter hast du folgende Optionen:
1.) Rechtsstreit mit einem Anwalt deiner Wahl. Hohes Kostenrisiko und Gewinnchancen ungewiss.
2.) Rechtsstreit mit einem Fachanwalt deiner Wahl. Noch höheres Kostenrisiko, da der Stundensatz von Fachanwälten höher ist. Da es sich aber um einen Fachanwalt handelt, sind deine Gewinnchancen in der Regel etwas höher.
3.) Rechtsstreit mit einem Fachanwalt deiner Wahl und einem Prozessfinanzierer. NULL-Kostenrisiko, da der Prozessfinanzierer alle Kosten übernimmt und nur bei Erfolg bezahlt bzw. beteiligt wird. Gewinnchancen und erstrittene Geldleistung viel höher, da die Kombination aus Fachanwalt und Prozessfinanzierer bestmögliche Bedingungen schafft.

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Für die Meldung von Arbeitsunfällen bei der Unfallversicherung gilt eine Frist von drei Tagen. Der Arbeitgeber ist dafür zuständig, die Berufsgenossenschaft zu informieren.

Nach einem Arbeitsunfall wird ab der siebten Woche nach der ersten Krankmeldung kein Krankengeld, sondern Verletztengeld von der Krankenkasse ausgezahlt.

Wenn die Unfallversicherung aus unerklärlichen Gründen nicht zahlt, besteht die Möglichkeit einen auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu kontaktieren. Dieser kann Klarheit schaffen.