Nach einem Arbeitsunfall steht die eigene Gesundheit im Fokus. Um Ansprüche gegenüber der gesetzlichen Unfallversicherung geltend zu machen, besteht die Möglichkeit, einen Rechtsanwalt für Sozialrecht hinzuzuziehen. Oft gestalten sich Rechtstreitigkeiten langwierig und komplex, was zu sehr hohen Anwaltskosten führen kann. Eine Prozessfinanzierung von ALPHA SPORTS bietet die Möglichkeit, anfallende Anwaltskosten zu 100 Prozent abzugeben und Null-Kostenrisiko einzugehen.
Als Geschädigter hast du folgende Optionen:
1.) Rechtsstreit mit einem Anwalt deiner Wahl. Hohes Kostenrisiko und Gewinnchancen ungewiss.
2.) Rechtsstreit mit einem Fachanwalt deiner Wahl. Noch höheres Kostenrisiko, da der Stundensatz von Fachanwälten höher ist. Da es sich aber um einen Fachanwalt handelt, sind deine Gewinnchancen in der Regel etwas höher.
3.) Rechtsstreit mit einem Fachanwalt deiner Wahl und einem Prozessfinanzierer. NULL-Kostenrisiko, da der Prozessfinanzierer alle Kosten übernimmt und nur bei Erfolg bezahlt bzw. beteiligt wird. Gewinnchancen und erstrittene Geldleistung viel höher, da die Kombination aus Fachanwalt und Prozessfinanzierer bestmögliche Bedingungen schafft.
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Bleibt nach einem Unfall eine andauernde Invalidität, so hat der Versicherungsnehmer Anspruch auf Leistungen gemäß dem Vertrag der privaten Unfallversicherung.
Die Berufsgenossenschaften sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie helfen bei der Verhütung von Arbeitsunfällen sowie Berufskrankheiten und kommen im Schadensfall für Heilbehandlung, Verletztengeld und Verletztenrente auf.
Grundsätzlich gilt: die Berufsgenossenschaft zahlt das sogenannte Verletztengeld ab der siebten Woche der Krankschreibung. Bleiben nach einem Arbeitsunfall Folgeschäden, die nachweislich auf den Unfall zurückzuführen sind, zahlt die Berufsgenossenschaft eine monatliche Verletztenrente an die Geschädigten aus.