Nach einem Arbeitsunfall solltest du also den Arbeitsgeber schnellstmöglich informieren. Der Arbeitsunfall muss normalerweise innerhalb einer Frist von drei Kalendertagen gemeldet werden. Dabei zählt der Tag des Unfalls nicht. Die Mitteilung an die Berufsgenossenschaft oder die Unfallkasse erfolgt über den Arbeitgeber.

Mehr zum Thema: Arbeitsunfall melden

Damit keine Ansprüche verloren gehen, ist nach einem Arbeitsunfall die Beratung durch einen Rechtsanwalt für Sozialrecht sehr zu empfehlen.

Dein Unfall ist über die Berufsgenossenschaft versichert, wenn sich dieser im Rahmen deiner beruflichen Tätigkeit ereignet.

Als Berufssportler bist du über die Verwaltungsberufsgenossenschaft versichert. Erleidest du im Rahmen deiner sportlichen Tätigkeit einen Unfall, kommt die VBG für die Kosten zur Heilung, Rehabilitation sowie Wiedereingliederung auf.