Arbeitsunfall melden. So geht’s.

Wie melde ich einen Arbeitsunfall?

Für die Meldung von Arbeitsunfällen bei der Unfallversicherung gilt eine Frist von drei Tagen. Der Arbeitgeber ist dafür zuständig, die Berufsgenossenschaft zu informieren.

Nach einem Arbeitsunfall solltest du also den Arbeitsgeber schnellstmöglich informieren. Der Arbeitsunfall muss normalerweise innerhalb einer Frist von drei Kalendertagen gemeldet werden. Dabei zählt der Tag des Unfalls nicht. Die Mitteilung an die Berufsgenossenschaft oder die Unfallkasse erfolgt über den Arbeitgeber.

Arbeitsunfall melden - So funktioniert es

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Welche Ansprüche habe ich bei Folgeschäden nach einem Arbeitsunfall?

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Liegt nach einem Arbeitsunfall durch Folgeschäden eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 20 Prozent vor, haben Geschädigte Anspruch auf eine Verletztenrente.

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Juliane war Geschäftsführerin einer Veranstaltungs- und Marketingfirma. Die früher dynamische, leistungsorientierte und erfolgreiche Geschäftsfrau klagte über typische Symptome einer starken depressiven Entwicklung. Begleitet war der psychopathologische Befund von multiplen funktionellen und somatischen Beschwerden – vorrangig von Kopf- und Rückenschmerzen, Magenbeschwerden und quälenden Schlafstörungen. Durch die Erkrankung war Juliane nicht arbeitsfähig und in ihrer Lebensgestaltung massiv beeinträchtigt. Der private Versicherer lehnte eine Berufsunfähigkeit im Sinne der maßgeblichen Versicherungsbedingungen ab. Zunächst führte sie ein langwieriges Klageverfahren mit Hilfe eines uns nicht bekannten Rechtsanwaltes. Leider erfolglos. Zu ihrem Glück erfuhr Juliane von ALPHA SPORTS. Durch die spezialisierten Kooperationsanwälte von ALPHA SPORTS konnte für sie in Kürze ein gerichtlicher Vergleich erfolgreich abgeschlossen werden. Zum Ausgleich sämtlicher Ansprüche gegen den Versicherer aus der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung leistete dieser einen Betrag in Höhe von 50.000,00€.

Juliane Sch. (41)

Bremerhaven

Geschäftsführerin

Berufsunfähigkeit

50.000€ (PV)

Juliane war Geschäftsführerin einer Veranstaltungs- und Marketingfirma. Die früher dynamische, leistungsorientierte und erfolgreiche Geschäftsfrau klagte über typische Symptome einer starken depressiven Entwicklung. Begleitet war der psychopathologische Befund von multiplen funktionellen und somatischen Beschwerden – vorrangig von Kopf- und Rückenschmerzen, Magenbeschwerden und quälenden Schlafstörungen. Durch die Erkrankung war Juliane nicht arbeitsfähig und in ihrer Lebensgestaltung massiv beeinträchtigt. Der private Versicherer lehnte eine Berufsunfähigkeit im Sinne der maßgeblichen Versicherungsbedingungen ab. Zunächst führte sie ein langwieriges Klageverfahren mit Hilfe eines uns nicht bekannten Rechtsanwaltes. Leider erfolglos. Zu ihrem Glück erfuhr Juliane von ALPHA SPORTS. Durch die spezialisierten Kooperationsanwälte von ALPHA SPORTS konnte für sie in Kürze ein gerichtlicher Vergleich erfolgreich abgeschlossen werden. Zum Ausgleich sämtlicher Ansprüche gegen den Versicherer aus der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung leistete dieser einen Betrag in Höhe von 50.000,00€.

Dies sind echte Personen und Fälle. Aus Gründen des Datenschutzes haben wir die Namen und die Fotos unserer Mandanten geändert.

* GUV = gesetzliche Unfallversicherung | PV = private Versicherung  
„Die 50.000€ nehmen zwar nicht den Schmerz, aber die Existenzangst.“ Auf dem Weg zu ihrem Dienst hatte Ann-Sophie einen Fahrradunfall und erlitt eine Kreuzbandruptur. In Zusammenarbeit mit ALPHA SPORTS setzte sie eine Abfindungszahlung in Höhe von 50.000€ durch.

Ann-Sophie D. (31)

Berlin

Krankenpflegerin

Arbeitsunfall

50.000€ (GUV)

„Die 50.000€ nehmen zwar nicht den Schmerz, aber die Existenzangst.“ Auf dem Weg zu ihrem Dienst hatte Ann-Sophie einen Fahrradunfall und erlitt eine Kreuzbandruptur. In Zusammenarbeit mit ALPHA SPORTS setzte sie eine Abfindungszahlung in Höhe von 50.000€ durch.

Dies sind echte Personen und Fälle. Aus Gründen des Datenschutzes haben wir die Namen und die Fotos unserer Mandanten geändert.

* GUV = gesetzliche Unfallversicherung | PV = private Versicherung  
„Die 50.000€ nehmen zwar nicht den Schmerz, aber die Existenzangst.“ Auf dem Weg zu ihrem Dienst hatte Ann-Sophie einen Fahrradunfall und erlitt eine Kreuzbandruptur. In Zusammenarbeit mit ALPHA SPORTS setzte sie eine Abfindungszahlung in Höhe von 50.000€ durch.

Ann-Sophie D. (31)

Berlin

Krankenpflegerin

Arbeitsunfall

50.000€ (GUV)

„Die 50.000€ nehmen zwar nicht den Schmerz, aber die Existenzangst.“ Auf dem Weg zu ihrem Dienst hatte Ann-Sophie einen Fahrradunfall und erlitt eine Kreuzbandruptur. In Zusammenarbeit mit ALPHA SPORTS setzte sie eine Abfindungszahlung in Höhe von 50.000€ durch.

Dies sind echte Personen und Fälle. Aus Gründen des Datenschutzes haben wir die Namen und die Fotos unserer Mandanten geändert.

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