Nach einem Arbeitsunfall solltest du also den Arbeitsgeber schnellstmöglich informieren. Der Arbeitsunfall muss normalerweise innerhalb einer Frist von drei Kalendertagen gemeldet werden. Dabei zählt der Tag des Unfalls nicht. Die Mitteilung an die Berufsgenossenschaft oder die Unfallkasse erfolgt über den Arbeitgeber.

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Wenn die Unfallversicherung aus unerklärlichen Gründen nicht zahlt, besteht die Möglichkeit einen auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu kontaktieren. Dieser kann Klarheit schaffen.

Um Anspruch auf eine Verletztenrente zu haben, muss die Minderung der Erwerbsfähigkeit bei mindestens 20 Prozent liegen.

Der Arbeitsunfall im Homeoffice ist versichert, solange die Unfallursache in einem engen Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit steht.