Nach einem Arbeitsunfall solltest du also den Arbeitsgeber schnellstmöglich informieren. Der Arbeitsunfall muss normalerweise innerhalb einer Frist von drei Kalendertagen gemeldet werden. Dabei zählt der Tag des Unfalls nicht. Die Mitteilung an die Berufsgenossenschaft oder die Unfallkasse erfolgt über den Arbeitgeber.

Mehr zum Thema: Arbeitsunfall melden

Nach einem Arbeitsunfall stehen einem Geschädigten umfangreiche Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung zu.

Prozesskostenfinanzierung - ohne finanziellem Risiko beste Chancen auf einen erfolgreichen Rechtstreit mit qualifizierten Fachanwälten.

Ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit zahlt die private Krankentagegeldversicherung einen festgelegten Satz für jeden folgenden Tag der Krankschreibung.