Nach einem Arbeitsunfall solltest du also den Arbeitsgeber schnellstmöglich informieren. Der Arbeitsunfall muss normalerweise innerhalb einer Frist von drei Kalendertagen gemeldet werden. Dabei zählt der Tag des Unfalls nicht. Die Mitteilung an die Berufsgenossenschaft oder die Unfallkasse erfolgt über den Arbeitgeber.

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Der Spruch “Die Zeit heilt alle Wunden” gilt nach einem Arbeitsunfall nur selten. Oft treten Spätfolgen auf, die sich in schlimmer werdenden körperlichen Beschwerden äußern. Was dann?

Um Anspruch auf eine Verletztenrente zu haben, muss die Minderung der Erwerbsfähigkeit bei mindestens 20 Prozent liegen.

Nach einem Arbeitsunfall wird ab der siebten Woche nach der ersten Krankmeldung kein Krankengeld, sondern Verletztengeld von der Krankenkasse ausgezahlt.