Nach einem Arbeitsunfall solltest du also den Arbeitsgeber schnellstmöglich informieren. Der Arbeitsunfall muss normalerweise innerhalb einer Frist von drei Kalendertagen gemeldet werden. Dabei zählt der Tag des Unfalls nicht. Die Mitteilung an die Berufsgenossenschaft oder die Unfallkasse erfolgt über den Arbeitgeber.

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In den ersten sechs Wochen nach der ersten Krankschreibung ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Lohnfortzahlung zu gewährleiten. Ab der siebten Woche zahlt das Verletztengeld die Krankenkasse aus.

Damit keine Ansprüche verloren gehen, ist nach einem Arbeitsunfall die Beratung durch einen Rechtsanwalt für Sozialrecht sehr zu empfehlen.

Deine Bezahlung wird nach einem Arbeitsunfall für sechs Wochen vom Arbeitgeber geleistet. Ab der siebten Woche der Krankschreibung zahlt die Berufsgenossenschaft dein Verletztengeld.