Arbeitsunfall – was tun?

Was muss ich nach einem Arbeitsunfall tun?

Dein Arbeitsunfall muss umgehend bei der gesetzlichen Unfallversicherung, also der zuständigen Berufsgenossenschaft, gemeldet werden, um sicherzustellen, dass Folgeschäden versichert sind und Ansprüche auf Leistungen geltend gemacht werden können.

Jeder Unfall, der im Rahmen deiner beruflichen Tätigkeit, oder auf dem Weg zu und von der Arbeit passiert, muss umgehend der gesetzlichen Unfallversicherung, also der zuständigen Berufsgenossenschaft (BG) oder Unfallkasse, gemeldet werden. Dies ist besonders wichtig, damit mögliche Folgeschäden versichert sind und um Ansprüche auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung zu wahren. Die Mitteilung an die Berufsgenossenschaft oder die Unfallkasse erfolgt durch den Arbeitgeber. Zudem muss der Geschädigte nach einem Arbeitsunfall unbedingt einen medizinischen Befund durch einen D-Arzt (Durchgangsarzt) erstellen lassen.  

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Als Berufssportler bist du über die Verwaltungsberufsgenossenschaft versichert. Erleidest du im Rahmen deiner sportlichen Tätigkeit einen Unfall, kommt die VBG für die Kosten zur Heilung, Rehabilitation sowie Wiedereingliederung auf.

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„Dank der mit Hilfe von ALPHA SPORTS erzielten Versicherungssumme habe ich nun wieder eine Perspektive vor mir.“ 1999 klemmte sich Arthur beim Umladen einer Traverse die rechte Hand an einem Kranhaken ein. Nachdem ein erstes Rentengutachten eine Minderung der Erwerbsfähigkeit, MdE, von 25 Prozent feststellte, ergab ein zweites Gutachten lediglich 15 Prozent MdE. Das bedeutete, dass Arthur keinen Anspruch auf Rente hätte. 2017 nahm sich ALPHA SPORTS Arthurs Fall an. Da die Verletzung damals falsch bemessen wurde, konnte 18 Jahre später eine Rücknahme der Rentenablehnung erreicht werden und rückwirkend ab Ablehnung – durch Verjährung leider nur vier Jahre – eine Nachzahlung erstritten werden. Arthur wählte die Abfindung in Höhe von 88.000€.

Arthur W. (58)

Erfurt

Lackierer

Arbeitsunfall

88.000€ (GUV)

„Dank der mit Hilfe von ALPHA SPORTS erzielten Versicherungssumme habe ich nun wieder eine Perspektive vor mir.“ 1999 klemmte sich Arthur beim Umladen einer Traverse die rechte Hand an einem Kranhaken ein. Nachdem ein erstes Rentengutachten eine Minderung der Erwerbsfähigkeit, MdE, von 25 Prozent feststellte, ergab ein zweites Gutachten lediglich 15 Prozent MdE. Das bedeutete, dass Arthur keinen Anspruch auf Rente hätte. 2017 nahm sich ALPHA SPORTS Arthurs Fall an. Da die Verletzung damals falsch bemessen wurde, konnte 18 Jahre später eine Rücknahme der Rentenablehnung erreicht werden und rückwirkend ab Ablehnung – durch Verjährung leider nur vier Jahre – eine Nachzahlung erstritten werden. Arthur wählte die Abfindung in Höhe von 88.000€.

Dies sind echte Personen und Fälle. Aus Gründen des Datenschutzes haben wir die Namen und die Fotos unserer Mandanten geändert.

* GUV = gesetzliche Unfallversicherung | PV = private Versicherung  
Der gelernte Versicherungsmakler Murat war kurzweilig als Restaurantleiter beim Aufbau eines Gastronomieprojektes tätig. Diese Tätigkeit wurde anschließend als Angestellter fortgeführt. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung wurde weit vorher mit dem Berufsbild des Versicherungsmakler beantragt. Murat erkrankte sodann an einer Sarkoidose – einer entzündlichen Systemerkrankung von Organen – sowie an einer Small Fibre Neuropathie – einer Erkrankung des peripheren Nervensystems –, weshalb er durchgehend über ein halbes Jahr arbeitsunfähig war. Da eine Arbeitsfähigkeit nicht mehr absehbar war, beantragte Murat die Prüfung der Versicherungsleistungen aus seiner privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Es folgte eine umfangreiche ärztliche Begutachtung. Da eine abschließende Entscheidung auch Monate nach Vorlage des Gutachtens auf sich warten ließ, musste er auf Grund von Fristen einen neuen Weg einschlagen. Er beauftragte die ALPHA SPORTS Kooperationsanwälte. Innerhalb der darauffolgenden zwei Wochen erhielt er dank unserer Expertenhilfe endlich die Leistungsabrechnung des Versicherers. Dieser stellte endgültig eine Berufsunfähigkeit fest. Murat bekommt jetzt eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente in Höhe von 2.835,50€ sowie eine Nachzahlung in Höhe von 59.214,85€.

Murat E. (48)

Köln

Restaurantleiter

Berufsunfähigkeit

59.214€ (PV)

2.835,50€/Monat (PV)

Der gelernte Versicherungsmakler Murat war kurzweilig als Restaurantleiter beim Aufbau eines Gastronomieprojektes tätig. Diese Tätigkeit wurde anschließend als Angestellter fortgeführt. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung wurde weit vorher mit dem Berufsbild des Versicherungsmakler beantragt. Murat erkrankte sodann an einer Sarkoidose – einer entzündlichen Systemerkrankung von Organen – sowie an einer Small Fibre Neuropathie – einer Erkrankung des peripheren Nervensystems –, weshalb er durchgehend über ein halbes Jahr arbeitsunfähig war. Da eine Arbeitsfähigkeit nicht mehr absehbar war, beantragte Murat die Prüfung der Versicherungsleistungen aus seiner privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Es folgte eine umfangreiche ärztliche Begutachtung. Da eine abschließende Entscheidung auch Monate nach Vorlage des Gutachtens auf sich warten ließ, musste er auf Grund von Fristen einen neuen Weg einschlagen. Er beauftragte die ALPHA SPORTS Kooperationsanwälte. Innerhalb der darauffolgenden zwei Wochen erhielt er dank unserer Expertenhilfe endlich die Leistungsabrechnung des Versicherers. Dieser stellte endgültig eine Berufsunfähigkeit fest. Murat bekommt jetzt eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente in Höhe von 2.835,50€ sowie eine Nachzahlung in Höhe von 59.214,85€.

Dies sind echte Personen und Fälle. Aus Gründen des Datenschutzes haben wir die Namen und die Fotos unserer Mandanten geändert.

* GUV = gesetzliche Unfallversicherung | PV = private Versicherung  
„Dank der mit Hilfe von ALPHA SPORTS erzielten Versicherungssumme habe ich nun wieder eine Perspektive vor mir.“ 1999 klemmte sich Arthur beim Umladen einer Traverse die rechte Hand an einem Kranhaken ein. Nachdem ein erstes Rentengutachten eine Minderung der Erwerbsfähigkeit, MdE, von 25 Prozent feststellte, ergab ein zweites Gutachten lediglich 15 Prozent MdE. Das bedeutete, dass Arthur keinen Anspruch auf Rente hätte. 2017 nahm sich ALPHA SPORTS Arthurs Fall an. Da die Verletzung damals falsch bemessen wurde, konnte 18 Jahre später eine Rücknahme der Rentenablehnung erreicht werden und rückwirkend ab Ablehnung – durch Verjährung leider nur vier Jahre – eine Nachzahlung erstritten werden. Arthur wählte die Abfindung in Höhe von 88.000€.

Arthur W. (58)

Erfurt

Lackierer

Arbeitsunfall

88.000€ (GUV)

„Dank der mit Hilfe von ALPHA SPORTS erzielten Versicherungssumme habe ich nun wieder eine Perspektive vor mir.“ 1999 klemmte sich Arthur beim Umladen einer Traverse die rechte Hand an einem Kranhaken ein. Nachdem ein erstes Rentengutachten eine Minderung der Erwerbsfähigkeit, MdE, von 25 Prozent feststellte, ergab ein zweites Gutachten lediglich 15 Prozent MdE. Das bedeutete, dass Arthur keinen Anspruch auf Rente hätte. 2017 nahm sich ALPHA SPORTS Arthurs Fall an. Da die Verletzung damals falsch bemessen wurde, konnte 18 Jahre später eine Rücknahme der Rentenablehnung erreicht werden und rückwirkend ab Ablehnung – durch Verjährung leider nur vier Jahre – eine Nachzahlung erstritten werden. Arthur wählte die Abfindung in Höhe von 88.000€.

Dies sind echte Personen und Fälle. Aus Gründen des Datenschutzes haben wir die Namen und die Fotos unserer Mandanten geändert.

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