Arbeitsunfall – was tun?

Was muss ich nach einem Arbeitsunfall tun?

Dein Arbeitsunfall muss umgehend bei der gesetzlichen Unfallversicherung, also der zuständigen Berufsgenossenschaft, gemeldet werden, um sicherzustellen, dass Folgeschäden versichert sind und Ansprüche auf Leistungen geltend gemacht werden können.

Jeder Unfall, der im Rahmen deiner beruflichen Tätigkeit, oder auf dem Weg zu und von der Arbeit passiert, muss umgehend der gesetzlichen Unfallversicherung, also der zuständigen Berufsgenossenschaft (BG) oder Unfallkasse, gemeldet werden. Dies ist besonders wichtig, damit mögliche Folgeschäden versichert sind und um Ansprüche auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung zu wahren. Die Mitteilung an die Berufsgenossenschaft oder die Unfallkasse erfolgt durch den Arbeitgeber. Zudem muss der Geschädigte nach einem Arbeitsunfall unbedingt einen medizinischen Befund durch einen D-Arzt (Durchgangsarzt) erstellen lassen.

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Wenn du auf dem Weg zu bzw. von deiner Arbeit oder im Rahmen deiner beruflichen Tätigkeit einen Unfall erlitten hast: Arbeitnehmer, freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige, Studierende, Auszubildende und Schüler sowie Kindergartenkinder sind über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert und haben im Fall eines Arbeitsunfalls Anspruch auf Leistungen. Wenn du auch privat vorgesorgt hast, stehen dir zusätzlich auch Entschädigungszahlungen von deinen privaten Versicherungen zu. 

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Was ist eine Verletztenliste?

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Eine persönliche Verletztenliste kann man bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anfordern, um einen Überblick zu erhalten, welche Unfälle oder Verletzungen bei der BG gemeldet und als versicherter Fall anerkannt wurden.

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Arbeitsunfall – Was steht mir zu?

Welche Leistungen stehen mir nach einem Arbeitsunfall zu?

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Nach einem Arbeitsunfall stehen einem Geschädigten umfangreiche Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung zu.

Deutschlandweit passieren jährlich tausende Unfälle – in tausenden Verfahren konnten wir den Geschädigten zu ihrem Recht verhelfen. 

„Ohne den Experten von ALPHA SPORTS wäre das nicht möglich gewesen!” Auf dem Weg zur Arbeit mit dem Fahrrad hatte Lilly eine Kollision mit einem Auto und flog über die Motorhaube. Sie wurde mit schweren Verletzungen ins Krankenhaus eingeliefert. Neben einer Fraktur des Schienbeinkopfes wurde ein stumpfes Bauchtrauma diagnostiziert. Auch postoperativ gab es Komplikationen, sodass sich Lilly nie richtig von diesem traumatischen Ereignis erholen konnte. Mit Hilfe von ALPHA SPORTS hat Lilly eine Abfindung aus der gesetzlichen Unfallversicherung in Höhe von 102.525,80€ erhalten. Zusätzlich konnten auch 63.965,89€ gegenüber ihrer privaten Unfallversicherung geltend gemacht werden.

Lilly M. (34)

Ingolstadt

Kauffrau für Bürokommunikation

Arbeitsunfall

102.525,80€ (GUV)

63.965,89 € (PV)

„Ohne den Experten von ALPHA SPORTS wäre das nicht möglich gewesen!” Auf dem Weg zur Arbeit mit dem Fahrrad hatte Lilly eine Kollision mit einem Auto und flog über die Motorhaube. Sie wurde mit schweren Verletzungen ins Krankenhaus eingeliefert. Neben einer Fraktur des Schienbeinkopfes wurde ein stumpfes Bauchtrauma diagnostiziert. Auch postoperativ gab es Komplikationen, sodass sich Lilly nie richtig von diesem traumatischen Ereignis erholen konnte. Mit Hilfe von ALPHA SPORTS hat Lilly eine Abfindung aus der gesetzlichen Unfallversicherung in Höhe von 102.525,80€ erhalten. Zusätzlich konnten auch 63.965,89€ gegenüber ihrer privaten Unfallversicherung geltend gemacht werden.

Dies sind echte Personen und Fälle. Aus Gründen des Datenschutzes haben wir die Namen und die Fotos unserer Mandanten geändert.

* GUV = gesetzliche Unfallversicherung | PV = private Versicherung  
„Ohne den Experten von ALPHA SPORTS wäre das nicht möglich gewesen!” Auf dem Weg zur Arbeit mit dem Fahrrad hatte Lilly eine Kollision mit einem Auto und flog über die Motorhaube. Sie wurde mit schweren Verletzungen ins Krankenhaus eingeliefert. Neben einer Fraktur des Schienbeinkopfes wurde ein stumpfes Bauchtrauma diagnostiziert. Auch postoperativ gab es Komplikationen, sodass sich Lilly nie richtig von diesem traumatischen Ereignis erholen konnte. Mit Hilfe von ALPHA SPORTS hat Lilly eine Abfindung aus der gesetzlichen Unfallversicherung in Höhe von 102.525,80€ erhalten. Zusätzlich konnten auch 63.965,89€ gegenüber ihrer privaten Unfallversicherung geltend gemacht werden.

Lilly M. (34)

Ingolstadt

Kauffrau für Bürokommunikation

Arbeitsunfall

102.525,80€ (GUV)

63.965,89 € (PV)

„Ohne den Experten von ALPHA SPORTS wäre das nicht möglich gewesen!” Auf dem Weg zur Arbeit mit dem Fahrrad hatte Lilly eine Kollision mit einem Auto und flog über die Motorhaube. Sie wurde mit schweren Verletzungen ins Krankenhaus eingeliefert. Neben einer Fraktur des Schienbeinkopfes wurde ein stumpfes Bauchtrauma diagnostiziert. Auch postoperativ gab es Komplikationen, sodass sich Lilly nie richtig von diesem traumatischen Ereignis erholen konnte. Mit Hilfe von ALPHA SPORTS hat Lilly eine Abfindung aus der gesetzlichen Unfallversicherung in Höhe von 102.525,80€ erhalten. Zusätzlich konnten auch 63.965,89€ gegenüber ihrer privaten Unfallversicherung geltend gemacht werden.

Dies sind echte Personen und Fälle. Aus Gründen des Datenschutzes haben wir die Namen und die Fotos unserer Mandanten geändert.

* GUV = gesetzliche Unfallversicherung | PV = private Versicherung  
„Die Beharrlichkeit der Experten hatte Erfolg: 544,68€ monatlich!“ Auf einem Schulausflug zog sich Vivienne beim Skifahren einen Kreuzbandriss zu und erstritt mit Hilfe von ALPHA SPORTS zunächst für ein Jahr eine vorläufige Rente von 502,07€, später eine Dauerrente in Höhe von 544,68€. Sechs Jahre nach ihrem Arbeitsunfall wählte Vivienne die Ausschüttung ihrer Rente in Form einer Abfindung in Höhe von 107.000€.

Vivienne B. (36)

Sachsen-Anhalt

Lehrerin

Arbeitsunfall

107.000€ (GUV)

„Die Beharrlichkeit der Experten hatte Erfolg: 544,68€ monatlich!“ Auf einem Schulausflug zog sich Vivienne beim Skifahren einen Kreuzbandriss zu und erstritt mit Hilfe von ALPHA SPORTS zunächst für ein Jahr eine vorläufige Rente von 502,07€, später eine Dauerrente in Höhe von 544,68€. Sechs Jahre nach ihrem Arbeitsunfall wählte Vivienne die Ausschüttung ihrer Rente in Form einer Abfindung in Höhe von 107.000€.

Dies sind echte Personen und Fälle. Aus Gründen des Datenschutzes haben wir die Namen und die Fotos unserer Mandanten geändert.

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