Jeder Unfall, der im Rahmen deiner beruflichen Tätigkeit, oder auf dem Weg zu und von der Arbeit passiert, muss umgehend der gesetzlichen Unfallversicherung, also der zuständigen Berufsgenossenschaft (BG) oder Unfallkasse, gemeldet werden. Dies ist besonders wichtig, damit mögliche Folgeschäden versichert sind und um Ansprüche auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung zu wahren. Die Mitteilung an die Berufsgenossenschaft oder die Unfallkasse erfolgt durch den Arbeitgeber. Zudem muss der Geschädigte nach einem Arbeitsunfall unbedingt einen medizinischen Befund durch einen D-Arzt (Durchgangsarzt) erstellen lassen.

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Oft gestalten sich Rechtstreitigkeiten nach einem Arbeitsunfall langwierig und komplex, weshalb Geschädigte diese oft meiden. Um Ansprüche durchzusetzen, die dem Versicherten nach einem Arbeitsunfall tatsächlich zustehen, ist ein guter Rechtsanwalt äußerst hilfreich.

Eine Prozesskostenfinanzierung ist eine juristische Finanzdienstleistung. Alle Kosten eines Rechtsstreits werden von dem Prozesskostenfinanzierer übernommen. Der Geschädigte trägt kein finanzielles Risiko und gibt nur im Erfolgsfall eine vorab vereinbarte Provision ab.

Der Arbeitgeber ist während einer Krankschreibung für die Lohnfortzahlung verantwortlich. Ab der siebten Woche bekommst du Verletztengeld, das von der Krankenkasse ausgezahlt wird.