Jeder Unfall, der im Rahmen deiner beruflichen Tätigkeit, oder auf dem Weg zu und von der Arbeit passiert, muss umgehend der gesetzlichen Unfallversicherung, also der zuständigen Berufsgenossenschaft (BG) oder Unfallkasse, gemeldet werden. Dies ist besonders wichtig, damit mögliche Folgeschäden versichert sind und um Ansprüche auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung zu wahren. Die Mitteilung an die Berufsgenossenschaft oder die Unfallkasse erfolgt durch den Arbeitgeber. Zudem muss der Geschädigte nach einem Arbeitsunfall unbedingt einen medizinischen Befund durch einen D-Arzt (Durchgangsarzt) erstellen lassen.

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Der Spruch “Die Zeit heilt alle Wunden” gilt nach einem Arbeitsunfall nur selten. Oft treten Spätfolgen auf, die sich in schlimmer werdenden körperlichen Beschwerden äußern. Was dann?

Nach einem Arbeitsunfall wird ab der siebten Woche nach der ersten Krankmeldung kein Krankengeld, sondern Verletztengeld von der Krankenkasse ausgezahlt.

Damit keine Ansprüche verloren gehen, ist nach einem Arbeitsunfall die Beratung durch einen Rechtsanwalt für Sozialrecht sehr zu empfehlen.