Jeder Unfall, der im Rahmen deiner beruflichen Tätigkeit, oder auf dem Weg zu und von der Arbeit passiert, muss umgehend der gesetzlichen Unfallversicherung, also der zuständigen Berufsgenossenschaft (BG) oder Unfallkasse, gemeldet werden. Dies ist besonders wichtig, damit mögliche Folgeschäden versichert sind und um Ansprüche auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung zu wahren. Die Mitteilung an die Berufsgenossenschaft oder die Unfallkasse erfolgt durch den Arbeitgeber. Zudem muss der Geschädigte nach einem Arbeitsunfall unbedingt einen medizinischen Befund durch einen D-Arzt (Durchgangsarzt) erstellen lassen.

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Als Berufssportler bist du über die Verwaltungsberufsgenossenschaft versichert. Erleidest du im Rahmen deiner sportlichen Tätigkeit einen Unfall, kommt die VBG für die Kosten zur Heilung, Rehabilitation sowie Wiedereingliederung auf.

Der Arbeitsunfall im Homeoffice ist versichert, solange die Unfallursache in einem engen Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit steht.

Eine Arbeitsunfallmeldung sollte unabhängig von der Schwere der Verletzung immer erfolgen. Meistens stellt die Berufsgenossenschaft oder die Unfallkasse entsprechende Formulare für den Arbeitsgeber bereit.