Jeder Unfall, der im Rahmen deiner beruflichen Tätigkeit, oder auf dem Weg zu und von der Arbeit passiert, muss umgehend der gesetzlichen Unfallversicherung, also der zuständigen Berufsgenossenschaft (BG) oder Unfallkasse, gemeldet werden. Dies ist besonders wichtig, damit mögliche Folgeschäden versichert sind und um Ansprüche auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung zu wahren. Die Mitteilung an die Berufsgenossenschaft oder die Unfallkasse erfolgt durch den Arbeitgeber. Zudem muss der Geschädigte nach einem Arbeitsunfall unbedingt einen medizinischen Befund durch einen D-Arzt (Durchgangsarzt) erstellen lassen.
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Eine Prozesskostenfinanzierung ist eine juristische Finanzdienstleistung. Alle Kosten eines Rechtsstreits werden von dem Prozesskostenfinanzierer übernommen. Der Geschädigte trägt kein finanzielles Risiko und gibt nur im Erfolgsfall eine vorab vereinbarte Provision ab.
Einen Fachanwalt für Sozialrecht bei Rechtsstreitigkeiten gegen die Berufsgenossenschaft ist essentiell, wenn man nach einem Arbeitsunfall seine Ansprüche gegenüber der BG durchsetzen möchte, aber die Zeit und das entsprechende Fachwissen fehlt.
Ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit zahlt die private Krankentagegeldversicherung einen festgelegten Satz für jeden folgenden Tag der Krankschreibung.