Die Krankentagegeldversicherung ist eine private Krankenzusatzversicherung. Ist ein Versicherungsnehmer arbeitsunfähig, so gewährleistet der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung für die ersten sechs Wochen nach der ersten Krankmeldung. Besteht die Arbeitsunfähigkeit über diesen Zeitraum hinaus, werden lediglich 70 Prozent des Gehalts von der Krankenkasse ausgezahlt. Eine Krankentagegeldversicherung zahlt ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit einen festgelegten Satz für jeden folgenden Tag der Krankmeldung.
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Bleibt nach einem Unfall eine andauernde Invalidität, so hat der Versicherungsnehmer Anspruch auf Leistungen gemäß dem Vertrag der privaten Unfallversicherung.
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Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) schützt dich vor den finanziellen Folgen einer Berufsunfähigkeit aufgrund eines Unfalls oder schwerer Erkrankung.