Die Krankentagegeldversicherung ist eine private Krankenzusatzversicherung. Ist ein Versicherungsnehmer arbeitsunfähig, so gewährleistet der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung für die ersten sechs Wochen nach der ersten Krankmeldung. Besteht die Arbeitsunfähigkeit über diesen Zeitraum hinaus, werden lediglich 70 Prozent des Gehalts von der Krankenkasse ausgezahlt. Eine Krankentagegeldversicherung zahlt ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit einen festgelegten Satz für jeden folgenden Tag der Krankmeldung.

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Dein Arbeitsunfall muss umgehend bei der gesetzlichen Unfallversicherung, also der zuständigen Berufsgenossenschaft, gemeldet werden, um sicherzustellen, dass Folgeschäden versichert sind und Ansprüche auf Leistungen geltend gemacht werden können.

Die Krankentagegeldversicherung muss bereits im Vorfeld eines Unfalls privat abgeschlossen werden. Ist das der Fall, wird ab der siebten Woche der Krankschreibung ein festgesetzter Tagessatz Krankentagegeld ausgezahlt.

Wenn du von deiner privaten Versicherung Krankentagegeld beziehst, zahlst du keine Steuer. Das Krankentagegeld der privaten Krankenzusatzversicherung ist steuerfrei.