Krankentagegeldversicherung

Krankentagegeldversicherung - Was ist das?

Ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit zahlt die private Krankentagegeldversicherung einen festgelegten Satz für jeden folgenden Tag der Krankschreibung.

Die Krankentagegeldversicherung ist eine private Krankenzusatzversicherung. Ist ein Versicherungsnehmer arbeitsunfähig, so gewährleistet der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung für die ersten sechs Wochen nach der ersten Krankmeldung. Besteht die Arbeitsunfähigkeit über diesen Zeitraum hinaus, werden lediglich 70 Prozent des Gehalts von der Krankenkasse ausgezahlt. Eine Krankentagegeldversicherung zahlt ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit einen festgelegten Satz für jeden folgenden Tag der Krankmeldung.

Was zahlt die Krankentagegeldversicherung?

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Der gelernte Versicherungsmakler Murat war kurzweilig als Restaurantleiter beim Aufbau eines Gastronomieprojektes tätig. Diese Tätigkeit wurde anschließend als Angestellter fortgeführt. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung wurde weit vorher mit dem Berufsbild des Versicherungsmakler beantragt. Murat erkrankte sodann an einer Sarkoidose – einer entzündlichen Systemerkrankung von Organen – sowie an einer Small Fibre Neuropathie – einer Erkrankung des peripheren Nervensystems –, weshalb er durchgehend über ein halbes Jahr arbeitsunfähig war. Da eine Arbeitsfähigkeit nicht mehr absehbar war, beantragte Murat die Prüfung der Versicherungsleistungen aus seiner privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Es folgte eine umfangreiche ärztliche Begutachtung. Da eine abschließende Entscheidung auch Monate nach Vorlage des Gutachtens auf sich warten ließ, musste er auf Grund von Fristen einen neuen Weg einschlagen. Er beauftragte die ALPHA SPORTS Kooperationsanwälte. Innerhalb der darauffolgenden zwei Wochen erhielt er dank unserer Expertenhilfe endlich die Leistungsabrechnung des Versicherers. Dieser stellte endgültig eine Berufsunfähigkeit fest. Murat bekommt jetzt eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente in Höhe von 2.835,50€ sowie eine Nachzahlung in Höhe von 59.214,85€.

Murat E. (48)

Köln

Restaurantleiter

Berufsunfähigkeit

59.214€ (PV)

2.835,50€/Monat (PV)

Der gelernte Versicherungsmakler Murat war kurzweilig als Restaurantleiter beim Aufbau eines Gastronomieprojektes tätig. Diese Tätigkeit wurde anschließend als Angestellter fortgeführt. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung wurde weit vorher mit dem Berufsbild des Versicherungsmakler beantragt. Murat erkrankte sodann an einer Sarkoidose – einer entzündlichen Systemerkrankung von Organen – sowie an einer Small Fibre Neuropathie – einer Erkrankung des peripheren Nervensystems –, weshalb er durchgehend über ein halbes Jahr arbeitsunfähig war. Da eine Arbeitsfähigkeit nicht mehr absehbar war, beantragte Murat die Prüfung der Versicherungsleistungen aus seiner privaten Berufsunfähigkeitsversicherung. Es folgte eine umfangreiche ärztliche Begutachtung. Da eine abschließende Entscheidung auch Monate nach Vorlage des Gutachtens auf sich warten ließ, musste er auf Grund von Fristen einen neuen Weg einschlagen. Er beauftragte die ALPHA SPORTS Kooperationsanwälte. Innerhalb der darauffolgenden zwei Wochen erhielt er dank unserer Expertenhilfe endlich die Leistungsabrechnung des Versicherers. Dieser stellte endgültig eine Berufsunfähigkeit fest. Murat bekommt jetzt eine monatliche Berufsunfähigkeitsrente in Höhe von 2.835,50€ sowie eine Nachzahlung in Höhe von 59.214,85€.

Dies sind echte Personen und Fälle. Aus Gründen des Datenschutzes haben wir die Namen und die Fotos unserer Mandanten geändert.

* GUV = gesetzliche Unfallversicherung | PV = private Versicherung  
„Die 50.000€ nehmen zwar nicht den Schmerz, aber die Existenzangst.“ Auf dem Weg zu ihrem Dienst hatte Ann-Sophie einen Fahrradunfall und erlitt eine Kreuzbandruptur. In Zusammenarbeit mit ALPHA SPORTS setzte sie eine Abfindungszahlung in Höhe von 50.000€ durch.

Ann-Sophie D. (31)

Berlin

Krankenpflegerin

Arbeitsunfall

50.000€ (GUV)

„Die 50.000€ nehmen zwar nicht den Schmerz, aber die Existenzangst.“ Auf dem Weg zu ihrem Dienst hatte Ann-Sophie einen Fahrradunfall und erlitt eine Kreuzbandruptur. In Zusammenarbeit mit ALPHA SPORTS setzte sie eine Abfindungszahlung in Höhe von 50.000€ durch.

Dies sind echte Personen und Fälle. Aus Gründen des Datenschutzes haben wir die Namen und die Fotos unserer Mandanten geändert.

* GUV = gesetzliche Unfallversicherung | PV = private Versicherung  
„Die Beharrlichkeit der Experten hatte Erfolg: 544,68€ monatlich!“ Auf einem Schulausflug zog sich Vivienne beim Skifahren einen Kreuzbandriss zu und erstritt mit Hilfe von ALPHA SPORTS zunächst für ein Jahr eine vorläufige Rente von 502,07€, später eine Dauerrente in Höhe von 544,68€. Sechs Jahre nach ihrem Arbeitsunfall wählte Vivienne die Ausschüttung ihrer Rente in Form einer Abfindung in Höhe von 107.000€.

Vivienne B. (36)

Sachsen-Anhalt

Lehrerin

Arbeitsunfall

107.000€ (GUV)

„Die Beharrlichkeit der Experten hatte Erfolg: 544,68€ monatlich!“ Auf einem Schulausflug zog sich Vivienne beim Skifahren einen Kreuzbandriss zu und erstritt mit Hilfe von ALPHA SPORTS zunächst für ein Jahr eine vorläufige Rente von 502,07€, später eine Dauerrente in Höhe von 544,68€. Sechs Jahre nach ihrem Arbeitsunfall wählte Vivienne die Ausschüttung ihrer Rente in Form einer Abfindung in Höhe von 107.000€.

Dies sind echte Personen und Fälle. Aus Gründen des Datenschutzes haben wir die Namen und die Fotos unserer Mandanten geändert.

* GUV = gesetzliche Unfallversicherung | PV = private Versicherung  
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