Die Krankentagegeldversicherung ist eine private Krankenzusatzversicherung. Ist ein Versicherungsnehmer arbeitsunfähig, so gewährleistet der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung für die ersten sechs Wochen nach der ersten Krankmeldung. Besteht die Arbeitsunfähigkeit über diesen Zeitraum hinaus, werden lediglich 70 Prozent des Gehalts von der Krankenkasse ausgezahlt. Eine Krankentagegeldversicherung zahlt ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit einen festgelegten Satz für jeden folgenden Tag der Krankmeldung.

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Damit keine Ansprüche verloren gehen, ist nach einem Arbeitsunfall die Beratung durch einen Rechtsanwalt für Sozialrecht sehr zu empfehlen.

Ein Anwalt kann dich bei Streitigkeiten im Versicherungsrecht vertreten und dir dabei helfen, deine Rechte durchzusetzen.

Um Anspruch auf eine Verletztenrente zu haben, muss die Minderung der Erwerbsfähigkeit bei mindestens 20 Prozent liegen.