Nachdem der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung der ersten sechs Wochen nach Krankmeldung gewährleistet, wird ab der siebten Woche der Krankheit das Verletztengeld von der Krankenkasse ausgezahlt. Dieses wird zuvor von der zuständigen Berufsgenossenschaft bereitgestellt.

Mehr zum Thema: Wer zahlt das Krankengeld nach sechs Wochen?

Eine Prozessfinanzierung ist sinnvoll, wenn der Geschädigte bei einem Rechtsstreit kein finanzielles Risiko tragen, aber trotzdem durch hochqualifizierte Fachanwälte vertreten werden möchte.

Die Berufsgenossenschaft ist dafür zuständig, Unternehmen und Arbeitnehmer über Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren aufzuklären und diese im Schadensfall zu entschädigen.

Die Berufsgenossenschaften sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie helfen bei der Verhütung von Arbeitsunfällen sowie Berufskrankheiten und kommen im Schadensfall für Heilbehandlung, Verletztengeld und Verletztenrente auf.