Nachdem der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung der ersten sechs Wochen nach Krankmeldung gewährleistet, wird ab der siebten Woche der Krankheit das Verletztengeld von der Krankenkasse ausgezahlt. Dieses wird zuvor von der zuständigen Berufsgenossenschaft bereitgestellt.

Mehr zum Thema: Wer zahlt das Krankengeld nach sechs Wochen?

Um Anspruch auf eine Verletztenrente zu haben, muss die Minderung der Erwerbsfähigkeit bei mindestens 20 Prozent liegen.

Wenn die Unfallversicherung aus unerklärlichen Gründen nicht zahlt, besteht die Möglichkeit einen auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu kontaktieren. Dieser kann Klarheit schaffen.

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