Nachdem der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung der ersten sechs Wochen nach Krankmeldung gewährleistet, wird ab der siebten Woche der Krankheit das Verletztengeld von der Krankenkasse ausgezahlt. Dieses wird zuvor von der zuständigen Berufsgenossenschaft bereitgestellt.

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Der Arbeitsunfall im Homeoffice ist versichert, solange die Unfallursache in einem engen Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit steht.

Um Anspruch auf eine Verletztenrente zu haben, muss die Minderung der Erwerbsfähigkeit bei mindestens 20 Prozent liegen.

Eine Prozesskostenfinanzierung ist eine juristische Finanzdienstleistung. Alle Kosten eines Rechtsstreits werden von dem Prozesskostenfinanzierer übernommen. Der Geschädigte trägt kein finanzielles Risiko und gibt nur im Erfolgsfall eine vorab vereinbarte Provision ab.