Erleidet ein Arbeitnehmer auf dem direkten Weg zu oder von der Arbeit oder im Rahmen der beruflichen Tätigkeit einen Unfall, ist dieser über den Arbeitgeber in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. In diesem Fall stehen dem Geschädigten umfangreiche Leistungen zu. Es handelt sich dabei um mögliche Leistungen wie Verletztengeld, Verletztenrente und Umschulungen.
Primär soll die Teilhabe am Arbeitsleben durch Heilverfahren und Rehabilitation ermöglicht werden, währenddessen der Geschädigte Verletztengeld bezieht.
Sind diese Maßnahmen erfolglos und es ist dem Versicherten nicht möglich, wieder uneingeschränkt am Arbeitsleben teilzunehmen, können Entschädigungsleistungen erbracht werden, die die Minderung der Erwerbsfähigkeit in Form von Verletztenrente und Umschulungen ausgleichen.
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Oft gestalten sich Rechtstreitigkeiten nach einem Arbeitsunfall langwierig und komplex, weshalb Geschädigte diese oft meiden. Um Ansprüche durchzusetzen, die dem Versicherten nach einem Arbeitsunfall tatsächlich zustehen, ist ein guter Rechtsanwalt äußerst hilfreich.
Als Berufsgenossenschaft bezeichnet man die einzelnen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland. Verhütung, Rehabilitation und Entschädigung von Arbeits- sowie Wegeunfällen und Berufskrankheiten fallen in ihren Zuständigkeitsbereich.
Grundsätzlich gilt: die Berufsgenossenschaft zahlt das sogenannte Verletztengeld ab der siebten Woche der Krankschreibung. Bleiben nach einem Arbeitsunfall Folgeschäden, die nachweislich auf den Unfall zurückzuführen sind, zahlt die Berufsgenossenschaft eine monatliche Verletztenrente an die Geschädigten aus.