Über welche Berufsgenossenschaft du versichert bist, hängt von deiner beruflichen Tätigkeit ab. Die verschiedenen Berufsgenossenschaften sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Zum Beispiel sind über die BG BAU (Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft) Beschäftigte im Baugewerbe und baunahen Dienstleistungen abgesichert. Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine Pflichtversicherung und die Beiträge werden vom Arbeitgeber entrichtet.

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Wenn die Unfallversicherung aus unerklärlichen Gründen nicht zahlt, besteht die Möglichkeit einen auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu kontaktieren. Dieser kann Klarheit schaffen.

Für die Meldung von Arbeitsunfällen bei der Unfallversicherung gilt eine Frist von drei Tagen. Der Arbeitgeber ist dafür zuständig, die Berufsgenossenschaft zu informieren.

Einen Fachanwalt für Sozialrecht bei Rechtsstreitigkeiten gegen die Berufsgenossenschaft ist essentiell, wenn man nach einem Arbeitsunfall seine Ansprüche gegenüber der BG durchsetzen möchte, aber die Zeit und das entsprechende Fachwissen fehlt.