Über welche Berufsgenossenschaft du versichert bist, hängt von deiner beruflichen Tätigkeit ab. Die verschiedenen Berufsgenossenschaften sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Zum Beispiel sind über die BG BAU (Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft) Beschäftigte im Baugewerbe und baunahen Dienstleistungen abgesichert. Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine Pflichtversicherung und die Beiträge werden vom Arbeitgeber entrichtet.
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Eine Arbeitsunfallmeldung sollte unabhängig von der Schwere der Verletzung immer erfolgen. Meistens stellt die Berufsgenossenschaft oder die Unfallkasse entsprechende Formulare für den Arbeitsgeber bereit.
Einen Fachanwalt für Sozialrecht bei Rechtsstreitigkeiten gegen die Berufsgenossenschaft ist essentiell, wenn man nach einem Arbeitsunfall seine Ansprüche gegenüber der BG durchsetzen möchte, aber die Zeit und das entsprechende Fachwissen fehlt.
Dein Arbeitsunfall muss umgehend bei der gesetzlichen Unfallversicherung, also der zuständigen Berufsgenossenschaft, gemeldet werden, um sicherzustellen, dass Folgeschäden versichert sind und Ansprüche auf Leistungen geltend gemacht werden können.