Über welche Berufsgenossenschaft du versichert bist, hängt von deiner beruflichen Tätigkeit ab. Die verschiedenen Berufsgenossenschaften sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Zum Beispiel sind über die BG BAU (Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft) Beschäftigte im Baugewerbe und baunahen Dienstleistungen abgesichert. Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine Pflichtversicherung und die Beiträge werden vom Arbeitgeber entrichtet.

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Eine persönliche Verletztenliste kann man bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anfordern, um einen Überblick zu erhalten, welche Unfälle oder Verletzungen bei der BG gemeldet und als versicherter Fall anerkannt wurden.

Einen Fachanwalt für Sozialrecht bei Rechtsstreitigkeiten gegen die Berufsgenossenschaft ist essentiell, wenn man nach einem Arbeitsunfall seine Ansprüche gegenüber der BG durchsetzen möchte, aber die Zeit und das entsprechende Fachwissen fehlt.

Als Berufssportler bist du über die Verwaltungsberufsgenossenschaft versichert. Erleidest du im Rahmen deiner sportlichen Tätigkeit einen Unfall, kommt die VBG für die Kosten zur Heilung, Rehabilitation sowie Wiedereingliederung auf.