Über welche Berufsgenossenschaft du versichert bist, hängt von deiner beruflichen Tätigkeit ab. Die verschiedenen Berufsgenossenschaften sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Zum Beispiel sind über die BG BAU (Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft) Beschäftigte im Baugewerbe und baunahen Dienstleistungen abgesichert. Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine Pflichtversicherung und die Beiträge werden vom Arbeitgeber entrichtet.

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Deine Bezahlung wird nach einem Arbeitsunfall für sechs Wochen vom Arbeitgeber geleistet. Ab der siebten Woche der Krankschreibung zahlt die Berufsgenossenschaft dein Verletztengeld.

Oft gestalten sich Rechtstreitigkeiten nach einem Arbeitsunfall langwierig und komplex, weshalb Geschädigte diese oft meiden. Um Ansprüche durchzusetzen, die dem Versicherten nach einem Arbeitsunfall tatsächlich zustehen, ist ein guter Rechtsanwalt äußerst hilfreich.

Eine Arbeitsunfallmeldung sollte unabhängig von der Schwere der Verletzung immer erfolgen. Meistens stellt die Berufsgenossenschaft oder die Unfallkasse entsprechende Formulare für den Arbeitsgeber bereit.