Über welche Berufsgenossenschaft du versichert bist, hängt von deiner beruflichen Tätigkeit ab. Die verschiedenen Berufsgenossenschaften sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Zum Beispiel sind über die BG BAU (Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft) Beschäftigte im Baugewerbe und baunahen Dienstleistungen abgesichert. Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine Pflichtversicherung und die Beiträge werden vom Arbeitgeber entrichtet.

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Nach einem Arbeitsunfall stehen einem Geschädigten umfangreiche Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung zu.

Für die Meldung von Arbeitsunfällen bei der Unfallversicherung gilt eine Frist von drei Tagen. Der Arbeitgeber ist dafür zuständig, die Berufsgenossenschaft zu informieren.

Eine persönliche Verletztenliste kann man bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anfordern, um einen Überblick zu erhalten, welche Unfälle oder Verletzungen bei der BG gemeldet und als versicherter Fall anerkannt wurden.