Die juristische Finanzdienstleistung der Prozesskostenfinanzierung bietet die Möglichkeit, alle anfallenden Kosten eines Rechtstreits an den Prozessfinanzierer abzugeben und ganz ohne finanzielles Risiko mit Fachanwälten zusammenzuarbeiten. Egal, ob der Prozess erfolgreich oder erfolglos beendet wird, du trägst weder Kosten für Fachanwälte, noch für Sachverständige oder für Gerichte. Diese Kosten werden bei einer Prozesskostenfinanzierung komplett vom Prozessfinanzierer getragen. Nur nach einem erfolgreichen Rechtstreit bekommt der Prozessfinanzierer einen vorab vereinbarten prozentualen Anteil der erstrittenen Geldleistung.

Mehr zum Thema: Prozesskostenfinanzierung ohne Risiko

Erleidest du einen Arbeitsunfall, bist du über die berufsgenossenschaftliche Unfallversicherung abgesichert. Alle relevanten medizinischen Leistungen sowie Kosten der beruflichen und sozialen Wiedereingliederung werden von der Berufsgenossenschaft übernommen.

Die Berufsgenossenschaft ist dafür zuständig, Unternehmen und Arbeitnehmer über Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren aufzuklären und diese im Schadensfall zu entschädigen.

Die Berufsgenossenschaften sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie helfen bei der Verhütung von Arbeitsunfällen sowie Berufskrankheiten und kommen im Schadensfall für Heilbehandlung, Verletztengeld und Verletztenrente auf.