Die juristische Finanzdienstleistung der Prozesskostenfinanzierung bietet die Möglichkeit, alle anfallenden Kosten eines Rechtstreits an den Prozessfinanzierer abzugeben und ganz ohne finanzielles Risiko mit Fachanwälten zusammenzuarbeiten. Egal, ob der Prozess erfolgreich oder erfolglos beendet wird, du trägst weder Kosten für Fachanwälte, noch für Sachverständige oder für Gerichte. Diese Kosten werden bei einer Prozesskostenfinanzierung komplett vom Prozessfinanzierer getragen. Nur nach einem erfolgreichen Rechtstreit bekommt der Prozessfinanzierer einen vorab vereinbarten prozentualen Anteil der erstrittenen Geldleistung.

Mehr zum Thema: Prozesskostenfinanzierung ohne Risiko

Nach einem Arbeitsunfall wird ab der siebten Woche nach der ersten Krankmeldung kein Krankengeld, sondern Verletztengeld von der Krankenkasse ausgezahlt.

Um Anspruch auf eine Verletztenrente zu haben, muss die Minderung der Erwerbsfähigkeit bei mindestens 20 Prozent liegen.

Damit keine Ansprüche verloren gehen, ist nach einem Arbeitsunfall die Beratung durch einen Rechtsanwalt für Sozialrecht sehr zu empfehlen.