Die juristische Finanzdienstleistung der Prozesskostenfinanzierung bietet die Möglichkeit, alle anfallenden Kosten eines Rechtstreits an den Prozessfinanzierer abzugeben und ganz ohne finanzielles Risiko mit Fachanwälten zusammenzuarbeiten. Egal, ob der Prozess erfolgreich oder erfolglos beendet wird, du trägst weder Kosten für Fachanwälte, noch für Sachverständige oder für Gerichte. Diese Kosten werden bei einer Prozesskostenfinanzierung komplett vom Prozessfinanzierer getragen. Nur nach einem erfolgreichen Rechtstreit bekommt der Prozessfinanzierer einen vorab vereinbarten prozentualen Anteil der erstrittenen Geldleistung.

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Liegt nach einem Arbeitsunfall durch Folgeschäden eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von mindestens 20 Prozent vor, haben Geschädigte Anspruch auf eine Verletztenrente.

Erleidest du einen Arbeitsunfall, bist du über die berufsgenossenschaftliche Unfallversicherung abgesichert. Alle relevanten medizinischen Leistungen sowie Kosten der beruflichen und sozialen Wiedereingliederung werden von der Berufsgenossenschaft übernommen.

Nach einem Arbeitsunfall wird ab der siebten Woche nach der ersten Krankmeldung kein Krankengeld, sondern Verletztengeld von der Krankenkasse ausgezahlt.