Im Zuge der COVID19-Pandemie hat sich der Arbeitsalltag vieler Erwerbstätiger zunehmend in das Homeoffice verlegt. Grundsätzlich gilt, dass Unfälle, die im Rahmen einer versicherten Tätigkeit passieren, gesetzlich abgesichert sind. Hierbei muss die Unfallursache, bzw. die Tätigkeit zum Unfallzeitpunkt, in einem engen Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen. Ein Unfall infolge eigenwirtschaftlicher (privater) Tätigkeiten sind dabei nicht versichert. Ist dein Unfall im Homeoffice auch ein Arbeitsunfall?

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Um Anspruch auf eine Verletztenrente zu haben, muss die Minderung der Erwerbsfähigkeit bei mindestens 20 Prozent liegen.

Der Arbeitgeber ist während einer Krankschreibung für die Lohnfortzahlung verantwortlich. Ab der siebten Woche bekommst du Verletztengeld, das von der Krankenkasse ausgezahlt wird.

Dein Unfall ist über die Berufsgenossenschaft versichert, wenn sich dieser im Rahmen deiner beruflichen Tätigkeit ereignet.