Im Zuge der COVID19-Pandemie hat sich der Arbeitsalltag vieler Erwerbstätiger zunehmend in das Homeoffice verlegt. Grundsätzlich gilt, dass Unfälle, die im Rahmen einer versicherten Tätigkeit passieren, gesetzlich abgesichert sind. Hierbei muss die Unfallursache, bzw. die Tätigkeit zum Unfallzeitpunkt, in einem engen Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen. Ein Unfall infolge eigenwirtschaftlicher (privater) Tätigkeiten sind dabei nicht versichert. Ist dein Unfall im Homeoffice auch ein Arbeitsunfall?

Mehr zum Thema: Arbeitsunfall im Homeoffice

Die Berufsgenossenschaft ist dafür zuständig, Unternehmen und Arbeitnehmer über Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren aufzuklären und diese im Schadensfall zu entschädigen.

Dein Arbeitsunfall muss umgehend bei der gesetzlichen Unfallversicherung, also der zuständigen Berufsgenossenschaft, gemeldet werden, um sicherzustellen, dass Folgeschäden versichert sind und Ansprüche auf Leistungen geltend gemacht werden können.

Nach einem Arbeitsunfall stehen einem Geschädigten umfangreiche Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung zu.