Im Zuge der COVID19-Pandemie hat sich der Arbeitsalltag vieler Erwerbstätiger zunehmend in das Homeoffice verlegt. Grundsätzlich gilt, dass Unfälle, die im Rahmen einer versicherten Tätigkeit passieren, gesetzlich abgesichert sind. Hierbei muss die Unfallursache, bzw. die Tätigkeit zum Unfallzeitpunkt, in einem engen Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen. Ein Unfall infolge eigenwirtschaftlicher (privater) Tätigkeiten sind dabei nicht versichert. Ist dein Unfall im Homeoffice auch ein Arbeitsunfall?

Mehr zum Thema: Arbeitsunfall im Homeoffice

Ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit zahlt die private Krankentagegeldversicherung einen festgelegten Satz für jeden folgenden Tag der Krankschreibung.

Nach einem Arbeitsunfall stehen einem Geschädigten umfangreiche Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung zu.

Deine Bezahlung wird nach einem Arbeitsunfall für sechs Wochen vom Arbeitgeber geleistet. Ab der siebten Woche der Krankschreibung zahlt die Berufsgenossenschaft dein Verletztengeld.