Im Zuge der COVID19-Pandemie hat sich der Arbeitsalltag vieler Erwerbstätiger zunehmend in das Homeoffice verlegt. Grundsätzlich gilt, dass Unfälle, die im Rahmen einer versicherten Tätigkeit passieren, gesetzlich abgesichert sind. Hierbei muss die Unfallursache, bzw. die Tätigkeit zum Unfallzeitpunkt, in einem engen Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit stehen. Ein Unfall infolge eigenwirtschaftlicher (privater) Tätigkeiten sind dabei nicht versichert. Ist dein Unfall im Homeoffice auch ein Arbeitsunfall?
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Dein Unfall ist über die Berufsgenossenschaft versichert, wenn sich dieser im Rahmen deiner beruflichen Tätigkeit ereignet.
Deine Bezahlung wird nach einem Arbeitsunfall für sechs Wochen vom Arbeitgeber geleistet. Ab der siebten Woche der Krankschreibung zahlt die Berufsgenossenschaft dein Verletztengeld.
Nach einem Arbeitsunfall wird ab der siebten Woche nach der ersten Krankmeldung kein Krankengeld, sondern Verletztengeld von der Krankenkasse ausgezahlt.