Es sollte unabhängig vom Ausmaß der Verletzung immer eine Arbeitsunfallmeldung erfolgen. Hier besteht eine Meldepflicht. Ab dem Unfallzeitpunkt beträgt die Frist der Unfallmeldung drei Kalendertage. Entsprechende Formulare für eine Arbeitsunfallmeldung werden meistens von der Berufsgenossenschaft oder der Unfallkasse bereitgestellt.

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Nach einem Arbeitsunfall stehen einem Geschädigten umfangreiche Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung zu.

Der Spruch “Die Zeit heilt alle Wunden” gilt nach einem Arbeitsunfall nur selten. Oft treten Spätfolgen auf, die sich in schlimmer werdenden körperlichen Beschwerden äußern. Was dann?

Um Anspruch auf eine Verletztenrente zu haben, muss die Minderung der Erwerbsfähigkeit bei mindestens 20 Prozent liegen.