Arbeitsunfallmeldung

Wie funktioniert die Arbeitsunfallmeldung?

Eine Arbeitsunfallmeldung sollte unabhängig von der Schwere der Verletzung immer erfolgen. Meistens stellt die Berufsgenossenschaft oder die Unfallkasse entsprechende Formulare für den Arbeitsgeber bereit.

Es sollte unabhängig vom Ausmaß der Verletzung immer eine Arbeitsunfallmeldung erfolgen. Hier besteht eine Meldepflicht. Ab dem Unfallzeitpunkt beträgt die Frist der Unfallmeldung drei Kalendertage. Entsprechende Formulare für eine Arbeitsunfallmeldung werden meistens von der Berufsgenossenschaft oder der Unfallkasse bereitgestellt.

Arbeitsunfallmeldung - so funktioniert es richtig

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Arbeitsunfall - Rechtsanwalt

Wann brauche ich nach einem Arbeitsunfall einen Rechtsanwalt?

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Oft gestalten sich Rechtstreitigkeiten nach einem Arbeitsunfall langwierig und komplex, weshalb Geschädigte diese oft meiden. Um Ansprüche durchzusetzen, die dem Versicherten nach einem Arbeitsunfall tatsächlich zustehen, ist ein guter Rechtsanwalt äußerst hilfreich.

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Arbeitsunfall melden. So geht’s.

Wie melde ich einen Arbeitsunfall?

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Für die Meldung von Arbeitsunfällen bei der Unfallversicherung gilt eine Frist von drei Tagen. Der Arbeitgeber ist dafür zuständig, die Berufsgenossenschaft zu informieren.

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Arbeitsunfall - Wer zahlt?

Wer zahlt nach meinem Arbeitsunfall das Verletztengeld?

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Der Arbeitgeber ist während einer Krankschreibung für die Lohnfortzahlung verantwortlich. Ab der siebten Woche bekommst du Verletztengeld, das von der Krankenkasse ausgezahlt wird.

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„Die Beharrlichkeit der Experten hatte Erfolg: 544,68€ monatlich!“ Auf einem Schulausflug zog sich Vivienne beim Skifahren einen Kreuzbandriss zu und erstritt mit Hilfe von ALPHA SPORTS zunächst für ein Jahr eine vorläufige Rente von 502,07€, später eine Dauerrente in Höhe von 544,68€. Sechs Jahre nach ihrem Arbeitsunfall wählte Vivienne die Ausschüttung ihrer Rente in Form einer Abfindung in Höhe von 107.000€.

Vivienne B. (36)

Sachsen-Anhalt

Lehrerin

Arbeitsunfall

107.000€ (GUV)

„Die Beharrlichkeit der Experten hatte Erfolg: 544,68€ monatlich!“ Auf einem Schulausflug zog sich Vivienne beim Skifahren einen Kreuzbandriss zu und erstritt mit Hilfe von ALPHA SPORTS zunächst für ein Jahr eine vorläufige Rente von 502,07€, später eine Dauerrente in Höhe von 544,68€. Sechs Jahre nach ihrem Arbeitsunfall wählte Vivienne die Ausschüttung ihrer Rente in Form einer Abfindung in Höhe von 107.000€.

Dies sind echte Personen und Fälle. Aus Gründen des Datenschutzes haben wir die Namen und die Fotos unserer Mandanten geändert.

* GUV = gesetzliche Unfallversicherung | PV = private Versicherung  
„Dank der mit Hilfe von ALPHA SPORTS erzielten Versicherungssumme habe ich nun wieder eine Perspektive vor mir.“ 1999 klemmte sich Arthur beim Umladen einer Traverse die rechte Hand an einem Kranhaken ein. Nachdem ein erstes Rentengutachten eine Minderung der Erwerbsfähigkeit, MdE, von 25 Prozent feststellte, ergab ein zweites Gutachten lediglich 15 Prozent MdE. Das bedeutete, dass Arthur keinen Anspruch auf Rente hätte. 2017 nahm sich ALPHA SPORTS Arthurs Fall an. Da die Verletzung damals falsch bemessen wurde, konnte 18 Jahre später eine Rücknahme der Rentenablehnung erreicht werden und rückwirkend ab Ablehnung – durch Verjährung leider nur vier Jahre – eine Nachzahlung erstritten werden. Arthur wählte die Abfindung in Höhe von 88.000€.

Arthur W. (58)

Erfurt

Lackierer

Arbeitsunfall

88.000€ (GUV)

„Dank der mit Hilfe von ALPHA SPORTS erzielten Versicherungssumme habe ich nun wieder eine Perspektive vor mir.“ 1999 klemmte sich Arthur beim Umladen einer Traverse die rechte Hand an einem Kranhaken ein. Nachdem ein erstes Rentengutachten eine Minderung der Erwerbsfähigkeit, MdE, von 25 Prozent feststellte, ergab ein zweites Gutachten lediglich 15 Prozent MdE. Das bedeutete, dass Arthur keinen Anspruch auf Rente hätte. 2017 nahm sich ALPHA SPORTS Arthurs Fall an. Da die Verletzung damals falsch bemessen wurde, konnte 18 Jahre später eine Rücknahme der Rentenablehnung erreicht werden und rückwirkend ab Ablehnung – durch Verjährung leider nur vier Jahre – eine Nachzahlung erstritten werden. Arthur wählte die Abfindung in Höhe von 88.000€.

Dies sind echte Personen und Fälle. Aus Gründen des Datenschutzes haben wir die Namen und die Fotos unserer Mandanten geändert.

* GUV = gesetzliche Unfallversicherung | PV = private Versicherung  
Bei dem Versuch eines Kopfballtores in einem Testspiel erlitt der Fußballer Peer (Landesliga) durch den Zusammenprall mit einem Gegenspieler eine Kiefer- und Jochbeinfraktur. Infolge der Verletzung leidet er weiterhin an persistierenden Beschwerden: unter anderem linksseitige Gesichtslähmung, Doppelbilder beim Blick nach unten, starke Blendenempfindlichkeit, Hyposensibilität von Oberkieferzähnen und Wange sowie Tinnitus. Seine zwei privaten Unfallversicherungen lehnten sehr schnell eine Invaliditätsleistung ab. Peer nahm Kontakt zu unseren Kooperationsanwälten auf, um sich eine Zweitmeinung über seine Rechte gegenüber seinen Versicherungen einzuholen. Es erfolgte eine erneute Überprüfung möglicher Leistungen aus seinen privaten Unfallversicherungen und zusätzlich aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Durch unsere Kooperationsfachanwälte wurden Invaliditätsleistungen durch die Versicherer bewiesen und anerkannt. Peer war begeistert von dem Know-how und der Betreuung. Er nutzte fortan das gesamte Netzwerk der Alpha Sports und konnte mit uns somit ein Entschädigungsvolumen aus den gesetzlichen und privaten Unfallversicherungen in Höhe von bisher 1.300.000€ generieren. Erst mit der Hilfe des ALPHA SPORTS Netzwerkes wurden ihm die Möglichkeiten in verschiedenen Fachthemen und die Ausmaße seiner Rechte bewusst.

Peer M. (39)

Ravensburg

Fußballer / Automobilkaufmann

Arbeitsunfall

1.300.000€ (PV + GUV)

Bei dem Versuch eines Kopfballtores in einem Testspiel erlitt der Fußballer Peer (Landesliga) durch den Zusammenprall mit einem Gegenspieler eine Kiefer- und Jochbeinfraktur. Infolge der Verletzung leidet er weiterhin an persistierenden Beschwerden: unter anderem linksseitige Gesichtslähmung, Doppelbilder beim Blick nach unten, starke Blendenempfindlichkeit, Hyposensibilität von Oberkieferzähnen und Wange sowie Tinnitus. Seine zwei privaten Unfallversicherungen lehnten sehr schnell eine Invaliditätsleistung ab. Peer nahm Kontakt zu unseren Kooperationsanwälten auf, um sich eine Zweitmeinung über seine Rechte gegenüber seinen Versicherungen einzuholen. Es erfolgte eine erneute Überprüfung möglicher Leistungen aus seinen privaten Unfallversicherungen und zusätzlich aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Durch unsere Kooperationsfachanwälte wurden Invaliditätsleistungen durch die Versicherer bewiesen und anerkannt. Peer war begeistert von dem Know-how und der Betreuung. Er nutzte fortan das gesamte Netzwerk der Alpha Sports und konnte mit uns somit ein Entschädigungsvolumen aus den gesetzlichen und privaten Unfallversicherungen in Höhe von bisher 1.300.000€ generieren. Erst mit der Hilfe des ALPHA SPORTS Netzwerkes wurden ihm die Möglichkeiten in verschiedenen Fachthemen und die Ausmaße seiner Rechte bewusst.

Dies sind echte Personen und Fälle. Aus Gründen des Datenschutzes haben wir die Namen und die Fotos unserer Mandanten geändert.

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