Es sollte unabhängig vom Ausmaß der Verletzung immer eine Arbeitsunfallmeldung erfolgen. Hier besteht eine Meldepflicht. Ab dem Unfallzeitpunkt beträgt die Frist der Unfallmeldung drei Kalendertage. Entsprechende Formulare für eine Arbeitsunfallmeldung werden meistens von der Berufsgenossenschaft oder der Unfallkasse bereitgestellt.

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Deine Bezahlung wird nach einem Arbeitsunfall für sechs Wochen vom Arbeitgeber geleistet. Ab der siebten Woche der Krankschreibung zahlt die Berufsgenossenschaft dein Verletztengeld.

Der Arbeitsunfall im Homeoffice ist versichert, solange die Unfallursache in einem engen Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit steht.

Eine persönliche Verletztenliste kann man bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anfordern, um einen Überblick zu erhalten, welche Unfälle oder Verletzungen bei der BG gemeldet und als versicherter Fall anerkannt wurden.