Es sollte unabhängig vom Ausmaß der Verletzung immer eine Arbeitsunfallmeldung erfolgen. Hier besteht eine Meldepflicht. Ab dem Unfallzeitpunkt beträgt die Frist der Unfallmeldung drei Kalendertage. Entsprechende Formulare für eine Arbeitsunfallmeldung werden meistens von der Berufsgenossenschaft oder der Unfallkasse bereitgestellt.
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Als Berufsgenossenschaft bezeichnet man die einzelnen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland. Verhütung, Rehabilitation und Entschädigung von Arbeits- sowie Wegeunfällen und Berufskrankheiten fallen in ihren Zuständigkeitsbereich.
Der Arbeitgeber ist während einer Krankschreibung für die Lohnfortzahlung verantwortlich. Ab der siebten Woche bekommst du Verletztengeld, das von der Krankenkasse ausgezahlt wird.
Grundsätzlich gilt: die Berufsgenossenschaft zahlt das sogenannte Verletztengeld ab der siebten Woche der Krankschreibung. Bleiben nach einem Arbeitsunfall Folgeschäden, die nachweislich auf den Unfall zurückzuführen sind, zahlt die Berufsgenossenschaft eine monatliche Verletztenrente an die Geschädigten aus.