Es sollte unabhängig vom Ausmaß der Verletzung immer eine Arbeitsunfallmeldung erfolgen. Hier besteht eine Meldepflicht. Ab dem Unfallzeitpunkt beträgt die Frist der Unfallmeldung drei Kalendertage. Entsprechende Formulare für eine Arbeitsunfallmeldung werden meistens von der Berufsgenossenschaft oder der Unfallkasse bereitgestellt.

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Die Berufsgenossenschaft ist dafür zuständig, Unternehmen und Arbeitnehmer über Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren aufzuklären und diese im Schadensfall zu entschädigen.

Als Berufsgenossenschaft bezeichnet man die einzelnen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland. Verhütung, Rehabilitation und Entschädigung von Arbeits- sowie Wegeunfällen und Berufskrankheiten fallen in ihren Zuständigkeitsbereich.

Erleidest du einen Arbeitsunfall, bist du über die berufsgenossenschaftliche Unfallversicherung abgesichert. Alle relevanten medizinischen Leistungen sowie Kosten der beruflichen und sozialen Wiedereingliederung werden von der Berufsgenossenschaft übernommen.