Egal, ob bei Krankheit oder Arbeitsunfall: während der ersten sechs Wochen der Krankmeldung ist im Regelfall der Arbeitgeber verpflichtet, die Lohnfortzahlung zu 100 Prozent zu leisten. Ab der siebten Woche wird die Geldleistung hinsichtlich der Art der Krankmeldung unterschieden. Bei einem Arbeitsunfall erhältst du Verletztengeld von der gesetzlichen Unfallversicherung, bei einer Krankheit wird von der Krankenkasse Krankengeld ausgezahlt. Diese Geldleistung beläuft sich bei Verletztengeld auf circa 80 Prozent, sowie bei Krankengeld auf circa 70 Prozent deines Bruttomonatsverdienstes.
Falls du dich gegen den Gehaltsverlust ab der siebten Woche der Krankmeldung absichern möchtest, kannst du das privat in Form einer Krankentagegeldversicherung tun.
Mehr zum Thema: Arbeitsunfall - wer zahlt mein Verletztengeld?
In den ersten sechs Wochen nach der ersten Krankschreibung ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Lohnfortzahlung zu gewährleiten. Ab der siebten Woche zahlt das Verletztengeld die Krankenkasse aus.
Als Berufssportler bist du über die Verwaltungsberufsgenossenschaft versichert. Erleidest du im Rahmen deiner sportlichen Tätigkeit einen Unfall, kommt die VBG für die Kosten zur Heilung, Rehabilitation sowie Wiedereingliederung auf.
Der Spruch “Die Zeit heilt alle Wunden” gilt nach einem Arbeitsunfall nur selten. Oft treten Spätfolgen auf, die sich in schlimmer werdenden körperlichen Beschwerden äußern. Was dann?