Arbeitsunfall - Wer zahlt?

Wer zahlt nach meinem Arbeitsunfall das Verletztengeld?

Der Arbeitgeber ist während einer Krankschreibung für die Lohnfortzahlung verantwortlich. Ab der siebten Woche bekommst du Verletztengeld, das von der Krankenkasse ausgezahlt wird.

Egal, ob bei Krankheit oder Arbeitsunfall: während der ersten sechs Wochen der Krankmeldung ist im Regelfall der Arbeitgeber verpflichtet, die Lohnfortzahlung zu 100 Prozent zu leisten. Ab der siebten Woche wird die Geldleistung hinsichtlich der Art der Krankmeldung unterschieden. Bei einem Arbeitsunfall erhältst du Verletztengeld von der gesetzlichen Unfallversicherung, bei einer Krankheit wird von der Krankenkasse Krankengeld ausgezahlt. Diese Geldleistung beläuft sich bei Verletztengeld auf circa 80 Prozent, sowie bei Krankengeld auf circa 70 Prozent deines Bruttomonatsverdienstes.  

Falls du dich gegen den Gehaltsverlust ab der siebten Woche der Krankmeldung absichern möchtest, kannst du das privat in Form einer Krankentagegeldversicherung tun.  

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Wenn du auf dem Weg zu bzw. von deiner Arbeit oder im Rahmen deiner beruflichen Tätigkeit einen Unfall erlitten hast: Arbeitnehmer, freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige, Studierende, Auszubildende und Schüler sowie Kindergartenkinder sind über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert und haben im Fall eines Arbeitsunfalls Anspruch auf Leistungen. Wenn du auch privat vorgesorgt hast, stehen dir zusätzlich auch Entschädigungszahlungen von deinen privaten Versicherungen zu. 

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Auf seinem Schulweg mit der Vespa wurde ihm die Vorfahrt genommen. Paul erlitt schwere Verletzungen. Mit der Hilfe von ALPHA SPORTS konnte eine monatliche Rente erstritten werden. Da Paul noch studiert, begleiten wir ihn weiterhin, um nach seinem Studium die Rentenhöhe neu zu berechnen.

Paul S. (17)

Karlsruhe

Student

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Auf seinem Schulweg mit der Vespa wurde ihm die Vorfahrt genommen. Paul erlitt schwere Verletzungen. Mit der Hilfe von ALPHA SPORTS konnte eine monatliche Rente erstritten werden. Da Paul noch studiert, begleiten wir ihn weiterhin, um nach seinem Studium die Rentenhöhe neu zu berechnen.

Dies sind echte Personen und Fälle. Aus Gründen des Datenschutzes haben wir die Namen und die Fotos unserer Mandanten geändert.

* GUV = gesetzliche Unfallversicherung | PV = private Versicherung  
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