Egal, ob bei Krankheit oder Arbeitsunfall: während der ersten sechs Wochen der Krankmeldung ist im Regelfall der Arbeitgeber verpflichtet, die Lohnfortzahlung zu 100 Prozent zu leisten. Ab der siebten Woche wird die Geldleistung hinsichtlich der Art der Krankmeldung unterschieden. Bei einem Arbeitsunfall erhältst du Verletztengeld von der gesetzlichen Unfallversicherung, bei einer Krankheit wird von der Krankenkasse Krankengeld ausgezahlt. Diese Geldleistung beläuft sich bei Verletztengeld auf circa 80 Prozent, sowie bei Krankengeld auf circa 70 Prozent deines Bruttomonatsverdienstes.
Falls du dich gegen den Gehaltsverlust ab der siebten Woche der Krankmeldung absichern möchtest, kannst du das privat in Form einer Krankentagegeldversicherung tun.

Mehr zum Thema: Arbeitsunfall - wer zahlt mein Verletztengeld?

Eine Arbeitsunfallmeldung sollte unabhängig von der Schwere der Verletzung immer erfolgen. Meistens stellt die Berufsgenossenschaft oder die Unfallkasse entsprechende Formulare für den Arbeitsgeber bereit.

Dein Arbeitsunfall muss umgehend bei der gesetzlichen Unfallversicherung, also der zuständigen Berufsgenossenschaft, gemeldet werden, um sicherzustellen, dass Folgeschäden versichert sind und Ansprüche auf Leistungen geltend gemacht werden können.

Grundsätzlich gilt: die Berufsgenossenschaft zahlt das sogenannte Verletztengeld ab der siebten Woche der Krankschreibung. Bleiben nach einem Arbeitsunfall Folgeschäden, die nachweislich auf den Unfall zurückzuführen sind, zahlt die Berufsgenossenschaft eine monatliche Verletztenrente an die Geschädigten aus.