Im Vergleich zu einem Bürojob, bist du als Sportler einem sehr hohem Unfallrisiko ausgesetzt. Die Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) ist der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für Berufssportler und sichert Sportler während der Arbeitszeit ab. Im Schadensfall werden umfangreiche Leistungen von der VBG übernommen, um eine optimale Heilung und Wiedereingliederung zu gewährleisten. Bei bleibenden Schäden (Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20 Prozent) hat man zusätzlich Anspruch auf eine Verletztenrente.

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Einen Fachanwalt für Sozialrecht bei Rechtsstreitigkeiten gegen die Berufsgenossenschaft ist essentiell, wenn man nach einem Arbeitsunfall seine Ansprüche gegenüber der BG durchsetzen möchte, aber die Zeit und das entsprechende Fachwissen fehlt.

Nach einem Arbeitsunfall wird ab der siebten Woche nach der ersten Krankmeldung kein Krankengeld, sondern Verletztengeld von der Krankenkasse ausgezahlt.

Ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit zahlt die private Krankentagegeldversicherung einen festgelegten Satz für jeden folgenden Tag der Krankschreibung.