Im Vergleich zu einem Bürojob, bist du als Sportler einem sehr hohem Unfallrisiko ausgesetzt. Die Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) ist der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für Berufssportler und sichert Sportler während der Arbeitszeit ab. Im Schadensfall werden umfangreiche Leistungen von der VBG übernommen, um eine optimale Heilung und Wiedereingliederung zu gewährleisten. Bei bleibenden Schäden (Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20 Prozent) hat man zusätzlich Anspruch auf eine Verletztenrente.

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Grundsätzlich gilt: die Berufsgenossenschaft zahlt das sogenannte Verletztengeld ab der siebten Woche der Krankschreibung. Bleiben nach einem Arbeitsunfall Folgeschäden, die nachweislich auf den Unfall zurückzuführen sind, zahlt die Berufsgenossenschaft eine monatliche Verletztenrente an die Geschädigten aus.

Eine Arbeitsunfallmeldung sollte unabhängig von der Schwere der Verletzung immer erfolgen. Meistens stellt die Berufsgenossenschaft oder die Unfallkasse entsprechende Formulare für den Arbeitsgeber bereit.

Die Berufsgenossenschaft ist dafür zuständig, Unternehmen und Arbeitnehmer über Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren aufzuklären und diese im Schadensfall zu entschädigen.