Im Vergleich zu einem Bürojob, bist du als Sportler einem sehr hohem Unfallrisiko ausgesetzt. Die Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) ist der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für Berufssportler und sichert Sportler während der Arbeitszeit ab. Im Schadensfall werden umfangreiche Leistungen von der VBG übernommen, um eine optimale Heilung und Wiedereingliederung zu gewährleisten. Bei bleibenden Schäden (Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20 Prozent) hat man zusätzlich Anspruch auf eine Verletztenrente.

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Um Anspruch auf eine Verletztenrente zu haben, muss die Minderung der Erwerbsfähigkeit bei mindestens 20 Prozent liegen.

Dein Unfall ist über die Berufsgenossenschaft versichert, wenn sich dieser im Rahmen deiner beruflichen Tätigkeit ereignet.

Damit keine Ansprüche verloren gehen, ist nach einem Arbeitsunfall die Beratung durch einen Rechtsanwalt für Sozialrecht sehr zu empfehlen.