Im Vergleich zu einem Bürojob, bist du als Sportler einem sehr hohem Unfallrisiko ausgesetzt. Die Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) ist der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für Berufssportler und sichert Sportler während der Arbeitszeit ab. Im Schadensfall werden umfangreiche Leistungen von der VBG übernommen, um eine optimale Heilung und Wiedereingliederung zu gewährleisten. Bei bleibenden Schäden (Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20 Prozent) hat man zusätzlich Anspruch auf eine Verletztenrente.

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Erleidest du einen Arbeitsunfall, bist du über die berufsgenossenschaftliche Unfallversicherung abgesichert. Alle relevanten medizinischen Leistungen sowie Kosten der beruflichen und sozialen Wiedereingliederung werden von der Berufsgenossenschaft übernommen.

Die Berufsgenossenschaft ist dafür zuständig, Unternehmen und Arbeitnehmer über Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren aufzuklären und diese im Schadensfall zu entschädigen.

Um nach einem Arbeitsunfall einen Bericht (Durchgangsbericht) für den Versicherungsträger zu erstellen, musst du einen BG-Arzt (Durchgangsarzt) aufsuchen.