Im Vergleich zu einem Bürojob, bist du als Sportler einem sehr hohem Unfallrisiko ausgesetzt. Die Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) ist der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für Berufssportler und sichert Sportler während der Arbeitszeit ab. Im Schadensfall werden umfangreiche Leistungen von der VBG übernommen, um eine optimale Heilung und Wiedereingliederung zu gewährleisten. Bei bleibenden Schäden (Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20 Prozent) hat man zusätzlich Anspruch auf eine Verletztenrente.

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Der Arbeitgeber ist während einer Krankschreibung für die Lohnfortzahlung verantwortlich. Ab der siebten Woche bekommst du Verletztengeld, das von der Krankenkasse ausgezahlt wird.

Einen Fachanwalt für Sozialrecht bei Rechtsstreitigkeiten gegen die Berufsgenossenschaft ist essentiell, wenn man nach einem Arbeitsunfall seine Ansprüche gegenüber der BG durchsetzen möchte, aber die Zeit und das entsprechende Fachwissen fehlt.

Eine Prozessfinanzierung ist sinnvoll, wenn der Geschädigte bei einem Rechtsstreit kein finanzielles Risiko tragen, aber trotzdem durch hochqualifizierte Fachanwälte vertreten werden möchte.