Du zahlst keine Steuer, wenn du von einer privaten Zusatzversicherung Krankentagegeld beziehst. Die Auszahlung der privaten Krankentagegeldversicherung ist steuerfrei.
Krankengeld (nicht zu verwechseln mit dem Krankentagegeld), das du nach sechs Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber von der gesetzlichen Krankenversicherung als Lohnersatzleistung beziehst, ist ebenfalls steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Krankengeld erhöht das Jahreseinkommen. Im darauffolgenden Jahr wird für dieses höhere Einkommen ein entsprechender Steuersatz fällig, obwohl Krankengeld zunächst steuerfrei ist.

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Ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit zahlt die private Krankentagegeldversicherung einen festgelegten Satz für jeden folgenden Tag der Krankschreibung.

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Wenn die Unfallversicherung aus unerklärlichen Gründen nicht zahlt, besteht die Möglichkeit einen auf Versicherungsrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu kontaktieren. Dieser kann Klarheit schaffen.